03.04.2009 | 00:00:00 | ID: 262 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Minister Peter Hauk MdL: "Etappenziel bei der dingend erforderlichen Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich Anlageberatung erreicht"

Stuttgart (agrar-PR) - Hauk fordert weitere Maßnahmen / Baden-Württemberg bringt Vorschläge zum Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes ein / Forderung eines Mittelwegs zur Beweislastumkehr
"Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat unsere Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verunsichert und uns Lücken im System aufgezeigt, die es nun zu schließen gilt. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt dabei einen Schritt in die richtige Richtung dar. Insbesondere die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausdehnung der Verjährungsfrist und die Erstellung eines Anlageprotokolls bei jeder Anlageberatung werden zu einem besseren Schutz der Verbraucher beitragen“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (3. April) im Bundesrat in Berlin.

Im Vorfeld sei auch die vollständige Beweislastumkehr bei der Anlageberatung diskutiert worden, diese finde sich aber nicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung wieder. In den Fällen, in denen das Wertpapierdienstleistungsunternehmen seiner geplanten Pflicht zur Protokollerstellung nicht oder nicht vollständig nachkomme, werde den Verbrauchern die Möglichkeit genommen, einen Schadensersatzanspruch wegen Falschberatung nachzuweisen. „Wir haben daher einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, der uns als vernünftiger Mittelweg zwischen den berechtigten Interessen der Verbraucher und der Wertpapierdienstleistungsunternehmen erscheint“, erklärte Minister Hauk.

Transparente Verbraucherberatung muss im Mittelpunkt stehen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei ein Zeichen dafür, dass die Politik auf die Bedürfnisse der Verbraucher reagiert, aber ergänzende Maßnahmen müssten folgen. Im Hinblick auf weitere Schritte zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzdienstleistungssektor sei eine klare und transparente Information der Verbraucher über die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage notwendig. Darüber hinaus sei die provisionsgebundene Anlageberatung ein weiterer Punkt, bei dem Handlungsbedarf bestehe. Anlageberater, die nur ihre Provision und nicht das Wohl des Kunden im Auge haben, seien nicht akzeptabel. Verbraucher sollten außerdem über alle bei einer Anlage entstehenden Kosten informiert werden. Weiterhin sei es wichtig, dass Finanzvermittler über definierte Berufsqualifikationen verfügen. "Transparenz schafft Vertrauen. Deshalb appelliere ich dringend an die Finanzdienstleister, alles dafür zu tun, das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher zurück zu gewinnen", betonte Hauk.

Dreigliedriges Bankensystem als starker Pfeiler in der Finanzkrise

„Das dreigliedrige Bankensystem in Deutschland hat sich in der Finanzkrise, insbesondere in ländlichen Regionen, als wichtige Stütze erwiesen. Damit unsere ländlichen Räume auch in Zukunft in der Fläche mit Finanzdienstleistungen versorgt werden, setze ich mich ausdrücklich für den Erhalt und die Stützung dieses Systems mit seinen vielen dezentralen Filialen ein“, betonte Minister Hauk. Bei der Bankenaufsicht sollten Verbraucherinteressen stärker berücksichtig werden. Dies könne etwa dadurch erfolgen, dass ein Vertreter des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie ein Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverband in den Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit aufgenommen werde. Einen entsprechenden Antrag habe Baden-Württemberg eingebracht.
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.