Stuttgart (agrar-PR) -
Hauk setzt sich für Stärkung der Verbraucherrechte im Finanzdienstleistungssektor ein / Schutz und Transparenz als Lehre aus der Krise "Seit Januar 2010 wird den Verbrauchern bei jeder Anlageberatung ein
vom Berater unterschriebenes Beratungsprotokoll ausgehändigt. Im Fall
einer Falschberatung, haben es die Verbraucher somit leichter, den
entstandenen Schaden vor Gericht geltend zu machen. Im Bundesrat haben
wir dieses Gesetz mit Nachdruck unterstützt. Dies war ein erster
Schritt. Der allein reicht aber nicht aus. Jetzt ist es aber an der
Zeit, noch weitere Regelungen für einen besseren Schutz der Verbraucher
im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen," sagte der
baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag
(15. Januar) in einem Gespräch mit der Staatssekretärin im
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Julia Klöckner, am Rande der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Zu
diesen geforderten Regelungen zähle, die Ausdehnung der Pflicht zur
Beratungsdokumentation auf Empfehlungen zu Investmentfonds und auf
Produkte des grauen Kapitalmarkts, klare Regelungen für
Rating-Agenturen sowie eine anerkannte Ausbildung für Anlageberater.
"Es war richtig, auf die Finanzkrise im Anlegerschutzbereich nicht
mit gesetzgeberischen Schnellschüssen zu reagieren, sondern zunächst
einmal gemeinsam mit Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und
der Verbraucherschutzverbände den bestehenden Markt genau zu
analysieren und daraus den Handlungsbedarf zur Schaffung eines besseren
Verbraucherschutzniveaus bei Finanzdienstleistungen abzuleiten",
erklärte Hauk. Daher seien direkt nach der Finanzkrise nur einige
drängende gesetzgeberische Maßnahmen, wie etwa die Pflicht zur
Beratungsdokumentation ergriffen worden.
Berater brauchen qualifizierte Ausbildung
Inzwischen habe sich aber herauskristallisiert, welche Maßnahmen zur
Schaffung eines besseren Anlegerschutzniveaus erforderlich sind, die
auch gleichzeitig die berechtigten Interessen der Wirtschaft
hinreichend berücksichtigen. Hierzu gehöre etwa die Schaffung von
verbindlichen Qualifikationsanforderungen für Finanzvermittler. Im
Schadensfall sollten die Vermittler über eine vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung verfügen und alle Berater sollten in einem
öffentlichen Register geführt werden. Darüber hinaus könnte ein eigenes
Berufsbild des Honorarberaters geschaffen werden. Ziel solle auch sein,
dass Berater statt Abschlussprovisionen zukünftig Erfolgsbeteiligungen
erhalten.
Provisionen müssen erkennbar sein
Baden-Württemberg strebe im Bundesrat eine Initiative an, die
beinhaltet, dass Berater zukünftig offenlegen, welche Provision sie
durch einen Abschluss erhalten. "Wenn wir einen transparenten und
ehrlichen Wettbewerb im Finanzberatungssektor wollen, so müssen auch
Provisionen für die Kunden erkennbar sein. Dadurch haben
Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit abzuschätzen, wie sich
ein entsprechendes Finanzangebot tatsächlich zusammen setzt und wie
viel Geld der Kunde in die eigene, wie viel er in die Tasche des
Beraters steckt. Hier brauchen wir eine klare gesetzliche Regelung",
forderte Verbraucherminister Hauk.
Produktinhalt auf einen Blick
Auch verbindliche Produktinformationsblätter sollten für alle
Produkte gesetzlich vorgeschrieben werden. Auf europäischer Ebene gebe
es bereits Initiativen zur Schaffung dieser Produktinformationsblätter.
"Sollten sich die Vorgaben für verbindliche Produktinformationen auf
europäischer Ebene zu lange hinziehen, so sollte man auf nationaler
Ebene zumindest für einen Überbrückungszeitraum verbindliche
Produktinformationsblätter gesetzlich vorschreiben", erklärt Minister
Hauk. Das ermögliche eine bessere Produkttransparenz für die
Verbraucher.
Auch bei der Finanzaufsicht müsse der Verbraucheraspekt eine
stärkere Berücksichtigung finden. So sollten Verkaufsprospekte künftig
neben einer formellen Prüfung auch einer Plausibilitätskontrolle
unterzogen werden. "Denkbar wäre auch, Verbraucherschutzverbänden ein
besonderes Beschwerderecht bei der Finanzaufsicht einzuräumen",
erläuterte Minister Hauk. So könnten die Verbraucherschutzverbände
stärker an der Arbeit der Finanzaufsichtsbehörden teilhaben.
Rating-Agenturen müssen strenger kontrolliert werden
"Weiterhin ist es wichtig, dass die sogenannten Rating-Agenturen,
die dafür zuständig sind, Anbieter von Anlagen zu bewerten, ebenfalls
strengen Kontrollen unterworfen werden. Es ist deshalb sehr zu
begrüßen, dass das Bundeskabinett in dieser Woche schärfere Regelungen
im Umgang mit den Rating-Agenturen beschlossen habe", erklärte der
Minister.
Minister Hauk und Staatssekretärin Klöckner waren sich darüber
einig, dass die in verschiedenen Expertengremien diskutierten
Vorschläge zur Schaffung eines besseren Verbraucherschutzniveaus bei
der Anlageberatung nun bald in eine gesetzliche Form gegossen werden
sollten.