15.01.2010 | 00:00:00 | ID: 4480 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Minister Peter Hauk MdL: "Wir brauchen klare Regelungen beim Anlegerschutz"

Stuttgart (agrar-PR) - Hauk setzt sich für Stärkung der Verbraucherrechte im Finanzdienstleistungssektor ein / Schutz und Transparenz als Lehre aus der Krise
"Seit Januar 2010 wird den Verbrauchern bei jeder Anlageberatung ein vom Berater unterschriebenes Beratungsprotokoll ausgehändigt. Im Fall einer Falschberatung, haben es die Verbraucher somit leichter, den entstandenen Schaden vor Gericht geltend zu machen. Im Bundesrat haben wir dieses Gesetz mit Nachdruck unterstützt. Dies war ein erster Schritt. Der allein reicht aber nicht aus. Jetzt ist es aber an der Zeit, noch weitere Regelungen für einen besseren Schutz der Verbraucher im Finanzdienstleistungssektor zu schaffen," sagte der baden-württembergische Verbraucherminister, Peter Hauk MdL, am Freitag (15. Januar) in einem Gespräch mit der Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, am Rande der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Zu diesen geforderten Regelungen zähle, die Ausdehnung der Pflicht zur Beratungsdokumentation auf Empfehlungen zu Investmentfonds und auf Produkte des grauen Kapitalmarkts, klare Regelungen für Rating-Agenturen sowie eine anerkannte Ausbildung für Anlageberater.

"Es war richtig, auf die Finanzkrise im Anlegerschutzbereich nicht mit gesetzgeberischen Schnellschüssen zu reagieren, sondern zunächst einmal gemeinsam mit Vertretern der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Verbraucherschutzverbände den bestehenden Markt genau zu analysieren und daraus den Handlungsbedarf zur Schaffung eines besseren Verbraucherschutzniveaus bei Finanzdienstleistungen abzuleiten", erklärte Hauk. Daher seien direkt nach der Finanzkrise nur einige drängende gesetzgeberische Maßnahmen, wie etwa die Pflicht zur Beratungsdokumentation ergriffen worden.

Berater brauchen qualifizierte Ausbildung

Inzwischen habe sich aber herauskristallisiert, welche Maßnahmen zur Schaffung eines besseren Anlegerschutzniveaus erforderlich sind, die auch gleichzeitig die berechtigten Interessen der Wirtschaft hinreichend berücksichtigen. Hierzu gehöre etwa die Schaffung von verbindlichen Qualifikationsanforderungen für Finanzvermittler. Im Schadensfall sollten die Vermittler über eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung verfügen und alle Berater sollten in einem öffentlichen Register geführt werden. Darüber hinaus könnte ein eigenes Berufsbild des Honorarberaters geschaffen werden. Ziel solle auch sein, dass Berater statt Abschlussprovisionen zukünftig Erfolgsbeteiligungen erhalten.

Provisionen müssen erkennbar sein

Baden-Württemberg strebe im Bundesrat eine Initiative an, die beinhaltet, dass Berater zukünftig offenlegen, welche Provision sie durch einen Abschluss erhalten. "Wenn wir einen transparenten und ehrlichen Wettbewerb im Finanzberatungssektor wollen, so müssen auch Provisionen für die Kunden erkennbar sein. Dadurch haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit abzuschätzen, wie sich ein entsprechendes Finanzangebot tatsächlich zusammen setzt und wie viel Geld der Kunde in die eigene, wie viel er in die Tasche des Beraters steckt. Hier brauchen wir eine klare gesetzliche Regelung", forderte Verbraucherminister Hauk.

Produktinhalt auf einen Blick

Auch verbindliche Produktinformationsblätter sollten für alle Produkte gesetzlich vorgeschrieben werden. Auf europäischer Ebene gebe es bereits Initiativen zur Schaffung dieser Produktinformationsblätter. "Sollten sich die Vorgaben für verbindliche Produktinformationen auf europäischer Ebene zu lange hinziehen, so sollte man auf nationaler Ebene zumindest für einen Überbrückungszeitraum verbindliche Produktinformationsblätter gesetzlich vorschreiben", erklärt Minister Hauk. Das ermögliche eine bessere Produkttransparenz für die Verbraucher.

Auch bei der Finanzaufsicht müsse der Verbraucheraspekt eine stärkere Berücksichtigung finden. So sollten Verkaufsprospekte künftig neben einer formellen Prüfung auch einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden. "Denkbar wäre auch, Verbraucherschutzverbänden ein besonderes Beschwerderecht bei der Finanzaufsicht einzuräumen", erläuterte Minister Hauk. So könnten die Verbraucherschutzverbände stärker an der Arbeit der Finanzaufsichtsbehörden teilhaben.

Rating-Agenturen müssen strenger kontrolliert werden

"Weiterhin ist es wichtig, dass die sogenannten Rating-Agenturen, die dafür zuständig sind, Anbieter von Anlagen zu bewerten, ebenfalls strengen Kontrollen unterworfen werden. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass das Bundeskabinett in dieser Woche schärfere Regelungen im Umgang mit den Rating-Agenturen beschlossen habe", erklärte der Minister.

Minister Hauk und Staatssekretärin Klöckner waren sich darüber einig, dass die in verschiedenen Expertengremien diskutierten Vorschläge zur Schaffung eines besseren Verbraucherschutzniveaus bei der Anlageberatung nun bald in eine gesetzliche Form gegossen werden sollten.
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