14.10.2011 | 08:25:00 | ID: 10938 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Minister Remmel macht sich für Verbraucherrechte stark: Restaurant-Ampel umsetzen und bessere Klagemöglichkeiten schaffen

Düsseldorf (agrar-PR) - 150 Experten diskutieren beim Verbraucherpolitischen Kongress über die bessere Durchsetzung von Verbraucherrechten.
NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel hat erneut eine Umsetzung der „Restaurant-Ampel" gefordert. „Die Bundesregierung muss handeln und ein bundesweites Transparenz-System für die Lebensmittelüberwachung einführen", sagte Remmel heute (13. Oktober) beim Verbraucherpolitischen Kongress in Köln. Die Transparenz der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen sei ein Beispiel dafür, dass viele Verbraucherrechte zwar bestehen, aber nicht durchgesetzt werden. Rund 150 Expertinnen und Experten aus der Versicherungs- und Finanzwirtschaft, der Lebensmittel- und Ernährungsindustrie, der staatlichen Regulierungsbehörden sowie des haupt- und ehrenamtlichen Verbraucherschutzes diskutierten auf Einladung des NRW-Verbraucherschutzministeriums aktuelle Fragen der Verbraucherschutzpolitik.

Der Alltag zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft unübersichtlichen Angebotsstrukturen ausgesetzt, immer wieder verstoßen unseriöse Unternehmen gegen die Regeln des fairen Wettbewerbs. Lebensmittelverpackungen enthalten zum Beispiel weniger als angegeben oder vermeintliche Gratis-Angebote im Internet stellen sich später als kostenpflichtiges Abonnement heraus. „Bei Mogelpackungen oder täuschenden Angeboten im Internet müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte vor Gericht durchsetzen. Aber der Aufwand und das Risiko eines Rechtsstreits sind zu hoch. Verbraucherrechte, die in der Praxis keine Wirkung entfalten, sind aber wertlos", kritisierte Remmel.

In diesem Kontext sieht das Verbraucherschutzministerium die Verbraucherzentralen als Anwalt der betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten. Sie sollen - so Remmel - eine stärkere Rolle auch in der Wahrung des ordnungsrechtlichen Rahmens des Wettbewerbsmarktes ausüben.

„Wettbewerbswidriges Verhalten darf sich für die Unternehmen nicht lohnen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Vorschriften im Wettbewerbsrecht, nach denen Unrechtsgewinne abgeschöpft werden können, deutlich verbessert werden", sagte Remmel. Klagebefügte Verbände wie die Verbraucherzentralen können zwar einen Anspruch auf Abschöpfung eines Unrechtsgewinns vor Gericht geltend machen, von gewonnenen Verfahren profitiert aber nicht die Verbraucherarbeit, sondern diese abgeschöpften Unrechtsgewinne fließen in den Bundeshaushalt. Verbraucherschutzminister Remmel fordert stattdessen, dass diese Unrechtsgewinne, aber auch von Kartellbehörden erhobene Bußgelder für die Finanzierung der Verbraucherarbeit genutzt werden können. „Nur so kann den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die oft den Schaden von kartellrechtswidrigem Verhalten tragen, eine indirekte Kompensation durch finanzielle Stärkung der Verbraucherberatung zu Gute kommen."

Gegenüber der Europäischen Kommission setzt sich Nordrhein-Westfalen für die Einführung von Sammelklagen ein, die sich an einem Musterfeststellungsverfahren orientieren. Damit kann bei gleichgelagerten Fällen über die Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzelnen Verfahren entschieden werden. Das hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern und entlastet die Gerichte, so Remmel. (PD)
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