12.09.2014 | 13:35:00 | ID: 18640 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Minister Remmel: "Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf sichere Lebensmittel vertrauen können"

Düsseldorf (agrar-PR) - Ministerium legt Bilanz der Lebensmittelüberwachung 2013 vor: Leichter Rückgang der Beanstandungsquoten // 9,5 Prozent der Proben beanstandet
Die Beanstandungen bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen in NRW sind im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Das ist das Ergebnis der jährlichen Bilanz der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die das NRW-Verbraucherschutzministerium jetzt veröffentlichte. Im Jahr 2013 wurde rund jede zehnte Lebensmittelprobe beanstandet.

Im Vergleich zu den Vorjahren hat es demnach eine leichte Verbesserung gegeben. In den beiden letzten Jahren erfüllten rund elf Prozent der Lebensmittelproben die rechtlichen Anforderungen nicht. "Die Ergebnisse zeigen, dass es wichtig ist, bei den Lebensmittelkontrollen immer weiter am Ball zu bleiben.

Das Vertrauen vieler Verbraucherinnen und Verbraucher in sichere Lebensmittel wurde durch zahlreiche Skandale oft genug auf die Probe gestellt. Ein starker Verbraucherschutz braucht deshalb eine effektive Lebensmittelkontrolle, denn mit dem Verbrauchervertrauen darf nicht gespielt werden", so Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

NRW stärkt den Verbraucherschutz

Die Landesregierung setzt sich seit der Regierungsübernahme für eine Stärkung der Verbraucherrechte ein und setzt dabei auf Transparenz. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, ob Hygiene- und Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden und Produkte den Anforderungen entsprechen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung leistet dabei einen wichtigen Beitrag.

"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sicher sein können, dass ihre Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich, hygienisch einwandfrei und richtig gekennzeichnet sind. Es muss drin sein, was drauf steht. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder, der Teil dieser langen Wertschöpfungskette ist, die ihm per Gesetz vorgegebene Verantwortung für die Sicherheit seiner Produkte übernimmt. Unsere Bilanz zeigt, wie wichtig zudem als Ergänzung das engmaschige Netz unserer Lebensmittelkontrollen ist.", sagte Minister Remmel.

Die Landesregierung setzt sich seit der Regierungsübernahme für eine Stärkung der Verbraucherrechte ein und setzt dabei auf Transparenz. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren, ob Hygiene- und Kennzeichnungsvorschriften eingehalten werden und Produkte den Anforderungen entsprechen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung leistet dabei einen wichtigen Beitrag

"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sicher sein können, dass ihre Lebensmittel gesundheitlich unbedenklich, hygienisch einwandfrei und richtig gekennzeichnet sind. Es muss drin sein, was drauf steht. Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder, der Teil dieser langen Wertschöpfungskette ist, die ihm per Gesetz vorgegebene Verantwortung für die Sicherheit seiner Produkte übernimmt. Unsere Bilanz zeigt, wie wichtig zudem als Ergänzung das engmaschige Netz unserer Lebensmittelkontrollen ist.", sagte Minister Remmel.

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2013

2013 wurden bei Kontrollen insgesamt 84.125 Lebensmittelproben untersucht. Davon wurden 9,5 Prozent der Proben beanstandet, denn insgesamt entsprachen 8.006 Proben nicht den Anforderungen.

Wie in den Vorjahren gab es die häufigsten Beanstandungsgründe bei Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften der Waren und Lebensmittel. An zweiter Stelle stehen so genannte Irreführungstatbestände, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher durch Angaben auf der Verpackung oder durch die Zusammensetzung der Lebensmittel getäuscht wurden.

Mit 4.916 Proben wurden demnach insgesamt 61 Prozent der Proben wegen Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften oder aufgrund von Irreführungstatbeständen beanstandet. Als gesundheitsschädlich wurden dagegen mit 32 Proben nur 0,4 Prozent der beanstandeten Proben beurteilt.

Bei Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurstwaren waren 159 der  beanstandeten 1.983 Proben (8,0 Prozent) wegen mikrobiologischer Verunreinigungen nicht zum Verzehr geeignet. Bei Nährstoffkonzentraten und Ergänzungsnahrungen wurden 60 von 175 beanstandeten Proben (34 Prozent), sowie 22 der 98 beanstandeten Proben (22 Prozent) der Diätetischen Lebensmittel wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben beurteilt.

Im Bereich der kosmetischen Mittel haben Kontrolleurinnen und Kontrolleure insgesamt 3.705 Proben genommen, davon waren 526 Proben (14,2 Prozent) auffällig. Auch hier wurde bei 402 Proben (76 Prozent) gegen Kennzeichnungsvorschriften verstoßen. Weniger als ein Prozent der Proben (0,95 Prozent) wurde als gesundheitsschädlich bewertet.

Bei Bedarfsgegenständen gab es im vergangenen Jahr weniger Rechtsverstöße als im Vorjahr. 2013 wurden bei 9,7 Prozent der 5719 untersuchten Proben Verstöße festgestellt. Bei 52 von 194 beanstandeten Proben (27 Prozent) gingen Stoffe aus Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt auf das Lebensmittel über. Die stoffliche Beschaffenheit der Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt entsprach bei 88 von 268 beanstandeten Proben (33 Prozent) nicht den rechtlichen Vorschriften.

Kontrollbarometer ("Gastro-Ampel") zeigt jetzt schon Wirkung

Einen zusätzlichen positiven Effekt für Verbraucherinnen und Verbraucher erhofft sich das NRW-Verbraucherschutzministerium mittelfristig durch die Einführung des so genannten Kontrollbarometers ("Gastro-Ampel"). Ein entsprechender Modellversuch der Verbraucherzentrale NRW läuft derzeit in den Kommunen Duisburg und Bielefeld.

Die Lebensmittelkontrolleurinnen und -Kontrolleure stellen bei ihren Kontrollen bereits jetzt fest, dass die Betriebe das Thema Hygiene und Lebensmittelsicherheit diskutieren und stärker berücksichtigen. Für sie ist es eine Art Gütesiegel, wenn die Ampel auf grün steht. Langfristig wird sich das auch positiv auf die Arbeit Lebensmittelkontrolleurinnen und -Kontrolleure bei den amtlichen Betriebskontrollen auswirken. Der Modelversuch mit den Gastronomiebetrieben zeigt, Transparenz schafft Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern und sichert den Betrieben, die sauber arbeiten auch einen Wettbewerbsvorteil.

Über die Internetseite der Verbraucherzentrale NRW sowie die Smartphone-App "appetitlich" finden Verbraucherinnen und Verbraucher in Bielefeld und Duisburg Gastronomiebetriebe in ihrer Umgebung und können sich die Bewertung der Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen anzeigen lassen. Die Website wurde seit Anfang Dezember 2013 rund 38.000 Mal aufgerufen. Dabei wurden insgesamt knapp 234.000 Mal Ergebnisse zu einzelnen Betrieben abgerufen. Aktuell sind die Apps in den beiden App-Stores rund 21.000 Mal heruntergeladen worden.

Einzelergebnisse der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung 2013 nach den wichtigsten Warengruppen

Lebensmittelkontrollen und Beanstandungsquoten:

Brote/Kleingebäck: 2.111 Proben untersucht, 174 Proben (8,2 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 10,5 Prozent)

Feine Backwaren: 5.596 Proben untersucht, 564 Proben (10,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 10,8 Prozent)

Fleisch/Fleischerzeugnisse/Wurstwaren: 18.068 Proben untersucht, 1.983 Proben (10,98 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 12,7 Prozent)

Fisch/Fischerzeugnisse: 2612 Proben untersucht, 330 Proben (12,63 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 17,4 Prozent)

Krusten,- Schalen-, und Weichtiere und Erzeugnisse: 728 Proben untersucht, 96 Proben (13,2 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 17,6 Prozent)

Fette + Öle: 2515 Proben untersucht, 283 Proben (11,3 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 8,8 Prozent)

Konfitüren/Gelees/Marmelade/Fruchtzubereitung: 777 Proben untersucht, 125 Proben (16,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 21 Prozent)

Diätetische Lebensmittel: 428 Proben untersucht, 98 Proben (22,9 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 17,6 Prozent)

Nährstoffkonzentrate/Ergänzungsmittel: 697 Proben untersucht, 175 Proben (25,1 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 25,7 Prozent)

Spirituosen: 835 Proben untersucht, 148 Proben (17,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 25,7 Prozent)

Summe Lebensmittel insgesamt:

84.125 Proben untersucht, 8.006 Proben (9,5 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 10,8 Prozent)

Wein/Erzeugnisse: 2004 Proben untersucht, 241 Proben (12 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 10,7 Prozent)

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt zur Körperpflege: 1.998 Proben untersucht, 268 Proben (13,4 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 14,9 Prozent)

Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt: 1943 Proben untersucht, 194 Proben (10 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 11,1 Prozent)

Kosmetik: 3.705 Proben untersucht, 526 Proben (14,2 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 16,2 Prozent)

Tabak: 78 Proben untersucht, 13 Proben (16,7 Prozent) beanstandet (Vergleich zum Vorjahr: 2012 36 Prozent)

Hintergrundinformationen

Lebensmittelüberwachung in NRW:

Das NRW-Verbraucherschutzministerium sorgt durch konsequente und qualifizierte Kontrolle für die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch die amtliche Lebensmittelüberwachung werden sie vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung geschützt.

Bedarfsgegenstände sind zum Beispiel Verpackungsmaterialien für Lebensmittel, Geschirr, Reinigungsmittel und Kleidung. Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen die Verantwortung für ihre Produkte und damit zugleich die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Das Ministerium fungiert als oberste Landesbehörde der Lebensmittelüberwachung, direkt zuständig für die Kontrolle von Lebensmitteln und Hygienezuständen in sämtlichen Bereichen der Lebensmittelherstellung, -verarbeitung sowie im -handel sind die Kreise und kreisfreien Städte. In NRW übernehmen diese Aufgabe 51 Lebensmittelüberwachungsämter, bzw. Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in insgesamt 30 Kreisen, 22 Kreisfreien Städten und einer Städteregion. (PD)
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Herr Christian Fronczak
Telefon: 0211 / 4566-294
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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
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