Düsseldorf (agrar-PR) -
Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg rät dazu, Spielzeug vor
dem Kauf ganz genau zu begutachten und ein paar einfache Regeln zum
Kauf von sicherem und damit kindgerechtem Spielzeug zu gewährleisten:
„Schauen Sie sich das Spielzeug vor dem Kauf im Laden genau an und
lassen Sie es sich notfalls auspacken. Spielzeug muss vor allem eins
sein: „Sicher“, so der Minister. Die Beratung vor dem Kauf eines
Spielzeuges ist wichtig, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität
und Sicherheit zu machen. Wichtige Kriterien zur Spielzeugsicherheit
sind:
1. Gütesiegel: Beim Kauf
auf das freiwillige GS-Zeichen achten. Dieses deutsche
Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben.
Die Richtwerte für das GS-Zeichen, die zum Beispiel für Polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, sind
deutlich niedriger als in der erst ab 2011 geltenden neuen
EU-Spielzeugrichtlinie. Bisher gibt es keine rechtlich festgelegten
Grenzwerte für PAK, nur Orientierungswerte. Weiterhin sollte die Angabe „Nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet“ beachtet und ernst genommen werden.
2. Geruch: Hände weg von
Spielzeug mit unangenehmen Geruch. Richt Spielzeug zum Beispiel
benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf
unerwünschte Chemikalien.
3. Kunststoff: Eine gute
Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder
„phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind
Weichmacher, die die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich
nicht unbedenklich sind. Seit Anfang des Jahres 2007 sind Phthalate in
Spielzeug verboten.
4. Verarbeitung: Ist das
Spielzeug stabil? Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder
Knöpfe? Spielzeug sollte vor dem Kauf genau angeschaut werden.
Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder
Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder
können zur Strangulation bei Kindern führen. Hier ist Vorsicht geboten.
5. Lackierte Oberflächen: Vor
dem Kauf sollte ein einfacher ‚Reibetest’ gemacht werden, um zu prüfen,
ob das Spielzeug abfärbt. Bleibt Farbe am Finger, dann lieber nicht
kaufen.
„Kaufen sie wenn möglich qualitätsbewusst ein. Billiges Spielzeug
kann meist die Qualitätsstandards nicht einhalten“ so die Auffassung
von Minister Uhlenberg.
Die nordrhein-westfälischen Untersuchungseinrichtungen überprüfen in
jedem Jahr rund 1200 Spielzeuge und Scherzartikel auf chemische
Gefahren. Dabei analysieren sie unter anderem auch auf Gehalte an
Weichmachern, Schwermetallen, Polyzyklischen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (PAK) oder Azofarbstoffen. Entspricht ein Spielzeug
nicht den rechtlichen Vorgaben, darf es nicht verkauft werden und wird
durch die Lebensmittelüberwachungsämter vom Markt genommen. In 2008
wurden 11,2 Prozent der Spielzeuge wegen unerwünschter Chemikalien oder
Kennzeichnungsmängeln beanstandet.
Fällt einem Verbraucher ein Spielzeug auf, das eventuell unsicher
oder gesundheitsschädlich sein könnte, sollte eine Meldung an das
zuständige Amt zur Lebensmittelüberwachung erfolgen. Die Adressen sowie
weitere Informationen zu Verbraucherbeschwerden sind zu finden unter http://www.umwelt.nrw.de/verbraucherschutz/lebensmittel/verbraucherbeschwerde/index.php.