13.03.2014 | 19:50:00 | ID: 17276 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Multiresistente Keime betreffen Menschen wie Tiere gleichermaßen

Schwerin (agrar-PR) - Die gesamte Landesregierung begegnet dem Auftreten von Multiresistenten Keimen konsequent und ressortübergreifend.
Dabei werden die relevanten Ausschüsse regelmäßig informiert. Allerdings muss die Diskussion sachlich geführt werden und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.

Zwar ist es erwiesen, dass der Einsatz von Antibiotika zu einer Selektion von resistenten Bakterien führen kann. Allerdings ist dies von vielen Faktoren abhängig, die noch nicht alle bekannt bzw. völlig geklärt sind. Daher ist es falsch und zu vereinfachend, die Herkunft multiresistenter Keime alleine auf die Nutztierhaltung zurückzuführen.

Die Landesregierung ist für die Situation rund um multiresistente Keime sensibilisiert. Dazu tauschen sich die zuständigen Fachressorts nicht nur aus, sondern ergreifen in ihrem Zuständigkeitsbereich jeweils diverse Maßnahmen.

Für den Bereich der Nutztierhaltung ist es das Ziel, den Antibiotikaeinsatz deutlich zu reduzieren. Einen absoluten Verzicht kann und darf es nicht geben, da eine optimale Behandlung kranker Tiere nach wie vor ein Gebot des Tierschutzes ist.

Für das bundesweit einmalige Antibiotikamonitoring ist der gewählte ganzheitliche Ansatz, das heißt die Optimierung der Haltungsbedingungen und vor allem auch des Haltungsmanagements, die einzige Möglichkeit, zu einer dauerhaften und nachhaltigen Reduzierung zu kommen. Dieser Ansatz beinhaltert aber auch, die Einbindung von Tierhaltern, Zuchtunternehmen, Tierärzten und Behörden.

Die Verminderung der Behandlungen von 3,4 Behandlungen auf 2,4 Behandlungen in einer Mastperiode bei Masthühnern oder der Anstieg der Mastdurchgänge ohne eine antibiotische Behandlung um ca. 9% sind erste Erfolge, die aus Sicht der Landesregierung weiter gesteigert werden müssen. Der eingeschlagene Weg hierzu erscheint richtig.

Auch im Bereich der Krankenhäuser wird der konsequente Schutz der Patienten vor Infektionen vorangebracht. Alle Kliniken im Land haben für den Umgang mit MRSA- und MRE-Patienten umfangreiche Pläne, die alle wichtigen Hygienemaßnahmen enthalten. Diese basieren auf den bundesweiten Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene und enthalten u. a. ein Patienteneingangsscreening auf MRSA für bestimmte Risikogruppen, auch für Beschäftigte in der landwirtschaftlichen Tiermast.

Jedes Krankenhaus wird im Durchschnitt mindestens einmal pro Jahr, größere Häuser bis zu viermal im Jahr vom LAGuS geprüft. Die Ergebnisse des vergangenen Jahres zeigen: Der Hygienestandard in allen Krankenhäusern einschließlich der Universitätskliniken ist noch besser geworden.

Auch beim Immissionsschutz ist es gängige Praxis, in den Genehmigungsverfahren für Tierhaltungsanlagen eine mögliche Belastung der Nachbarschaft durch Bioaerosole, also Immissionen luftgetragener Mikroorganismen, zu prüfen. Dabei wird zunächst grundsätzlich beurteilt, ob es Hinweise und Anhaltspunkte dafür gibt, ob die Bioaerosolbelastung am Standort gesondert beurteilt werden muss. Dies geschieht derzeit neben der Betrachtung der Feinstaubbelastung auch durch die Beurteilung der Standortbedingungen unter Berücksichtigung vorhandener möglicherweise empfindlicher Nutzungen, z.B. Krankenhäuser. (regierung-mv)
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