31.05.2013 | 10:00:00 | ID: 15159 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Netzneutralität: Internetnutzer in ländlichen Räumen benachteiligt

Schwerin (agrar-PR) -

"Faktisch besteht schon heute die Möglichkeit, dass die Bundesregierung untergesetzliche Regelungen zur Wahrung der Netzneutralität treffen kann", erläuterte Verbraucherschutzminister Dr. Backhaus zum Antrag der Fraktion DIE LINKE "Netzneutralität gesetzlich festschreiben".

Die jüngste Verbraucherschutzministerkonferenz habe die Bundesregierung einstimmig aufgefordert, Regelungen vorzusehen, die ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet untersagen. "Dass die Bundesregierung hiervon bisher nicht Gebrauch gemacht hat, bedaure ich", so der Minister. "Allerdings hätte eine solche Regelung im Moment überwiegend vorsorglichen Charakter, denn bisher halten sich die Verletzungen der Netzneutralität offensichtlich noch sehr in Grenzen."

Kerngedanke der Netzneutralität ist das Diskriminierungsverbot hinsichtlich von Dateninhalten, -mengen und -übertragungsgeschwindigkeiten. "Jeder soll, egal wo er wohnt, einen gleichen Zugang zum Internet, dem Informations- und Kommunikationsmittel Nr.1, haben", unterstrich Dr. Backhaus. Dies habe auch die Bundeskanzlerin für den gesamten ländlichen Raum in Aussicht gestellt, damit die de facto Ungleichbehandlung zwischen Stadt und Land abgebaut wird.

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist die Ankündigung der Deutsche Telekom AG, sie wolle die Geschwindigkeit ihrer DSL-Zugänge drosseln. Ab 2016 will die Telekom, mehrheitlich im Bundesbesitz, echte Flatrates abschaffen und bei Datenvolumina von mehr als 75 Gigabyte pro Monat zusätzliche Gebühren für den Highspeed-Zugang erheben oder aber die Geschwindigkeit drastisch reduzieren.

Hochrechnungen der Telekom hätten ergeben, dass schon ab 2015 die traditionellen DSL-Anschlüsse die wachsenden Kundenanforderungen nicht mehr erfüllen könnten. "Ursache dieses Dilemmas sind die unzureichenden Investitionen der letzten zehn Jahre in neue Glasfasernetze", so der Minister. "Das gilt vor allem für die Telekom."

Um diese Defizite nun aufzuarbeiten und gleichzeitig rentabel zu bleiben, müsse die Telekom nach eigenen Angaben ihre Tarifstruktur reformieren.

Gleichzeitig habe das Unternehmen aber angekündigt, ihr eigenes TV- und Videoangebot "Entertain" von der angekündigten Datenbegrenzung auszunehmen. "Kritiker fürchten nun ein Zwei-Klassen-Internet, weil es für bestimmte Angebote quasi Vorfahrtsregelungen gäbe."

Aktuell gibt es weder im deutschen noch im europäischen Raum ein Recht auf unbegrenztes Surfen im Internet.

Das europäische Rahmenrecht lässt nationale Regelungen zu. So können die nationalen Regulierungsbehörden eine Mindestqualität des Internetzugangs vorschreiben – was allerdings in Deutschland schwierig bleibt, solange die Netze noch nicht durchgängig über entsprechende Bandbreiten verfügen.

"Insofern haben wir hier leider längst die von der LINKEN befürchtete Mehrklassengesellschaft der Internetnutzer in Deutschland", bestätigt Dr. Backhaus. "Denn nach wie vor sind größere Teile der ländlichen Räume gerade auch im dünn besiedelten Mecklenburg-Vorpommern vom Highspeed-Internet abgekoppelt." (PD)

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