22.02.2023 | 11:39:00 | ID: 35552 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Regulator übernimmt die Marktüberwachung und Missbrauchsverfolgung des Nutri-Score in Deutschland

Berlin (agrar-PR) - Die erweiterte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score ist ein wichtiger Baustein der Ernährungspolitik der Bundesregierung. Seit ihrer Einführung in Deutschland hat sich die erweiterte Nährwertkennzeichnung einen festen Platz im Supermarktregal erobert. Aktuell haben sich 660 Unternehmen mit rund 1030 Marken für die Verwendung des Nutri-Score in Deutschland registriert.
Wichtig für die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des Nutri-Score ist, dass die Verwender die Benutzungsbedingungen einhalten und dass dies kontrolliert wird. Die Prüfung der ordnungsgemäßen Registrierung, Berechnung und Benutzung des Nutri-Score sowie die Steuerung der Marktüberwachung und Missbrauchsverfolgung wird nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren nun ein Regulator übernehmen. Den Zuschlag hat die RAL gGmbH (RAL) erhalten. Der Regulator wird sich zudem um die Betreuung von interessierten bzw. bereits registrierten Unternehmen kümmern.

Dazu erklärt Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: „Immer mehr Lebensmittel tragen den Nutri-Score. Mit einer unabhängigen Stelle zur Marktüberwachung und Missbrauchsverfolgung wird der Nutri-Score als verlässliche Orientierungshilfe für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Lebensmittelwahl weiter gestärkt.“

Die RAL besitzt langjährige Expertise im Bereich von Kennzeichnungen und übernimmt bereits für verschiedene staatliche Siegel, wie unter anderem den Grünen Knopf oder den Blauen Engel, Aufgaben im Bereich der Lizenzvergabe, Marktüberwachung und Rechtsverfolgung.

Hintergrund:
Die Verwendung des Nutri-Score durch Unternehmen muss nach den Benutzungsbedingungen der Markeninhaberin, der Santé publique France, erfolgen. Die Bundesregierung hatte mit den übrigen, am Nutri-Score beteiligten Staaten vereinbart, dass jeder Staat die Einhaltung dieser markenrechtlichen Regelungen auf seinem Hoheitsgebiet überwacht. Aufgrund des privatrechtlichen Charakters dieser Aufgabe wurde in Deutschland damit ein privates Unternehmen beauftragt.

Unberührt von den Aufgaben des Regulators bleiben auch weiterhin die Bestimmungen des allgemeinen Lebensmittelkennzeichnungsrechts bestehen, dessen Vorschriften von den Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder zu überwachen und durchzusetzen sind. So kann ein nach dem Berechnungsalgorithmus des Nutri-Score falsch bewertetes Lebensmittel auch den Irreführungstatbestand im Sinne der Lebensmittel-Informationsverordnung erfüllen.

Der Nutri-Score hat zum Ziel, Verbraucherinnen und Verbrauchern den nährwertbezogenen Vergleich von Lebensmitteln einer Lebensmittelkategorie in Form einer 5-stufigen Farb-Buchstaben-Kombination zu erleichtern. Neben Deutschland setzen auch Frankreich, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Spanien und die Schweiz auf den Nutri-Score.
Pressekontakt
Herr Mathia Paul
Telefon: 030 / 18529-3170
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de
Pressemeldung Download: 
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Deutschland
Telefon:  +49  030  18529-0
Fax:  +49  030  18529-3179
E-Mail:  poststelle@bmel.bund.de
Web:  http://www.bmel.de
>>>  RSS
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.