14.08.2014 | 15:22:00 | ID: 18424 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Rückruf von Fleischerzeugnissen aus Dänemark wegen Gefahr von Listerien-Belastung

Kiel (agrar-PR) - Deutsch-dänischer Grenzhandel beliefert

Schleswig-Holstein ist über das Europäische Schnellwarnsystem darüber informiert worden, dass Fleischerzeugnisse, die in Dänemark nach dem Auftauchen von Listerien vorsorglich zurückgerufen wurden, auch nach Schleswig-Holstein gelangt sind. Sie wurden nach derzeitigen Erkenntnissen der dänischen Behörden an ein Geschäft des deutsch-dänischen Grenzhandels im Kreis Schleswig-Flensburg geliefert. Dies teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume am 14. August mit.

 

Die Fleischerzeugnisse stammen von der dänischen Firma Jørn A. Rullepølser A/S. Bei dieser Firma wurden nach Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelmittelsicherheit in einem Lammfleischprodukt (lambs roll sausages laut Schnellwarnung) Listerien oberhalb des Grenzwertes von 100 koloniebildenden Einheiten nachgewiesen. Dieses Produkt ist nach bisherigem Kenntnisstand nicht nach Schleswig-Holstein gelangt. Allerdings haben die dänischen Behörden als Vorsichtsmaßnahme alle weiteren möglicherweise betroffenen Produkte des Herstellers, die nach dem 28.04.2014 hergestellt worden sind, zurückgerufen.

 

Nach bisherigen Erkenntnissen wurden in das Geschäft in Harisslee vier dieser Produkte der Firma geliefert. Dabei handelt es sich um gekochten Schinken in Scheiben (Kogt skinke i skiver), Kassler in Scheiben (Hamburgerryg i skiver), Mettwurst in Scheiben (Sdj. Spegepølse i skiver) und gekochte Rullepølse in Scheiben, (Kogt rullepølse i skiver). Der betroffene Lebensmittelzwischenhändler hat heute eine Lebensmittelwarnung herausgegeben. Diese hat das Umweltministerium zwischenzeitlich unter

http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail15/14467 eingestellt.

 

Die Produkte wurden nach Recherchen der zuständigen Veterinärbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg am 23.05.2014 an den Betrieb in Harrislee geliefert und zwischen dem 24.05.2014 und dem 21.06.2014 vollständig verkauft. Dabei handelt es sich um insgesamt 160 Kilogramm Fleischerzeugnisse. Das Mindeshaltbarkeitsdatum lag bei drei Produkten beim 19. Juni, bei einem beim 6. Juli. Verbraucherinnen und Verbraucher, die entsprechende Ware noch in ihren Kühlschränken oder Gefrierfächern haben, sollten diese nicht verzehren, sondern vernichten oder an das betroffene Geschäft zurückgeben.

 

Die schleswig-holsteinischen Behörden werden über das Europäische Schnellwarnsystem über weitere Erkenntnisse der dänischen Behörden informiert.

 

Das Gesundheitsministerium hat Krankenhäuser informiert, damit diese für einschlägige Symptome einer Listerieninfektion sensibilisiert sind und so ohne Zeitverlust zu der zutreffenden Diagnose kommen und ggf. Mitbetroffene aus dem Umfeld von Erkrankten (etwa aus demselben Haushalt) schützen. Dazu würden bei diagnostizierten Listerieninfektionen die Öffentlichen Gesundheitsdienste der Kreisgesundheitsämter eingeschaltet. Auch diese sind entsprechend informiert.

 

Personen mit grippe-ähnlichen Symptomen, die Fleischprodukte aus Dänemark gegessen haben, sollten dies ihrem Arzt sagen, empfiehlt das Gesundheitsministerium. Dies beschleunige die Klärung, ob die Symptome tatsächlich durch Listeriose (und eben nicht Grippe o.ä.) verursacht sind und damit die richtige Behandlung erfolgt.

 

Hintergrund:

Quelle: http://www.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps_schutz_vor_lebensmittelbedingten_infektionen_mit_listerien.pdf

 

Listerien sind nach Angaben des Bundesinstitut für Risikobewertung Bakterien, die zur Vermehrung nur geringe Ansprüche an ihre Umgebung stellen und deshalb weit verbreitet in der Umwelt vorkommen. Nicht alle Listerien verursachen Erkrankungen. Von besonderer Bedeutung als Infektionsursache für den Menschen ist das Bakterium Listeria monocytogenes. Es kann in einer Reihe von Lebensmitteln vorkommen, insbesondere in Wurst und Milchprodukten.

 

Besonders gefährdet sind Schwangere, Neugeborene, und Personen, die durch ihr hohes Alter, Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem aufweisen, beispielsweise Menschen mit Tumorerkrankungen, HIV-Infizierte oder Menschen, die aufgrund chronischer Erkrankungen längerfristig immunsuppressive Medikamente einnehmen müssen

 

Um eine gesundheitliche Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher auszuschließen, dürfen in Verkehr gebrachte verzehrfertige Lebensmittel während der gesamten Haltbarkeitsdauer nicht mehr als 100 Keime von Listeria monocytogenes pro Gramm enthalten. Die Lebensmittelunternehmer in Deutschland und in anderen EU-Staaten sind verpflichtet, ihre Produkte regelmäßig nach einem Stichprobenplan auf das Vorkommen von Listeria monocytogenes zu untersuchen und den Grenzwert einzuhalten. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen von amtlichen Kontrollen regelmäßig überprüft.

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