Schwerin (agrar-PR) -
"Mecklenburg-Vorpommern hält konsequent daran fest, eine möglichst
EU-einheitliche, verbindliche sowie für die Verbraucherinnen und
Verbraucher als Orientierungshilfe gut geeignete Nährwertkennzeichnung
von Lebensmitteln zu erreichen", sagte der Staatssekretär im
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Karl
Otto Kreer heute im Anschluss an die Jahreskonferenz der
Verbraucherschutzminister in Berlin. Zugleich verwies er darauf, dass
dies eine einheitliche Position der SPD-geführten Länder sei. Wegen des
Widerstandes der CDU-geführten Länder und des Bundes insbesondere gegen
eine farbliche Kennzeichnung sei aber kein Beschluss auf der
Ministerkonferenz zustande gekommen. "Damit dürfen wir uns angesichts
der Erwartungen der Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht
zufrieden geben, denn eine freiwillige Lösung, wie derzeit national und
auf EU-Ebene nur möglich, greift angesichts eines weitgehend
europäischen Lebensmittelhandels zu kurz."
Einigkeit zwischen
den Ländern bestand hingegen in der wichtigen Frage, für die
steuerliche Einstufung der Arbeit der Verbraucherzentralen im Bereich
der wirtschaftlichen Beratung der Verbraucher eine dauerhaft
rechtssichere Lösung zu finden. Die Verbraucherschutzminister waren
einstimmig der Auffassung, dass die Tätigkeit der Verbraucherzentralen
in den Katalog der gemäß Abgabenordnung privilegierten Zweckbetriebe
aufgenommen werden sollte. Dies würde zur Folge haben, diese Tätigkeit
einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu unterwerfen, der die
Gemeinnützigkeit der Arbeit widerspiegeln soll.
Angesichts der
Auswirkungen der Finanzkrise erhob die Ministerkonferenz die einhellige
Forderung, die Verbraucherrechte auf den Finanzmärkten zu stärken. Eine
Projektgruppe der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz wurde
beauftragt, sich insbesondere der Themen "Grauer Kapitalmarkt",
"Qualifizierung von Finanzberatern- und – vermittlern",
"Produktinformation", "Finanzaufsicht", "Forderung einer
provisionsunabhängigen Beratung der Anleger" anzunehmen. Die
Bundesregierung wurde gebeten, die Länder aktiv in den
Entscheidungsprozess der erforderlichen Maßnahmen einzubeziehen.
Über
den Beschluss der Konferenz hinaus haben die SPD-geführten Länder den
Handlungsbedarf in einer Protokollnotiz stärker konkretisiert. Hierzu
gehören u.a. die Registrierung und Haftung bei Finanzvermittlern,
transparente Provisionssysteme, Eckdaten einer verbraucherorientierten
Produktinformation, eine verbraucherorientiertere Finanzaufsicht und
die Einbindung der Verbraucherzentralen in ein gestärktes unabhängiges
Beratungssystem.
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