31.10.2011 | 12:50:00 | ID: 11262 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Trinkwasserverordnung tritt nach Änderung am 1. November 2011 in Kraft

Potsdam (agrar-PR) - Morgen tritt die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV ) in Kraft.

Mit der Trinkwasserverordnung wird bundesweit die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch geregelt. Die Änderungen der seit 2001 geltenden Trinkwasserverordnung berücksichtigen neue wissenschaftlicher Erkenntnisse in den Bereichen Trinkwasserhygiene und Verbraucherschutz. So werden zum Beispiel ein Grenzwert für Uran im Trinkwasser und ein technischer Maßnahmenwert für die Legionellenkonzentration in Trinkwasser-Installationen festgelegt.

 

„Brandenburg hat sich erfolgreich für die Einführung eines Grenzwertes für das natürlich vorkommende Schwermetall Uran im Trinkwasser eingesetzt“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke). Mit 10 Mikrogramm Uran pro Liter ist er aktuell der weltweit niedrigste Grenzwert. Damit bietet er allen Bevölkerungsgruppen – Säuglinge eingeschlossen – lebenslang gesundheitliche Sicherheit. Die Strahlungsaktivität von Uran spielt in diesem niedrigen Konzentrationsbereich keine Rolle.

 

Neu geregelt wird durch die Bundesverordnung auch, dass künftig Unternehmer und sonstige Inhaber von größeren Wassererwärmungsanlagen das Trinkwasser einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen müssen. „Legionellen können schwere Lungenentzündungen hervorrufen und tödlich verlaufen. Sie gelangen durch das Einatmen kleiner Wassertröpfchen in den Körper und können sich besonders im warmen Wasser gefährlich vermehren“, so Tack. Das technische Regelwerk sieht schon seit vielen Jahren Untersuchungen zur Überprüfung der Einhaltung des Maßnahmewertes von 100 Koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter bei Großanlagen der Trinkwassererwärmung vor. Mehrkosten oder Probleme können nur bei den Unternehmen entstehen, die entgegen dem geltenden technischen Regelwerk derartige Untersuchungen bisher unterlassen haben.

 

Die Untersuchungspflicht und -häufigkeit auf Legionellen für Betreiber von Großanlagen von Warmwasser-Installationen mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern und/oder 3 Litern Rohrleitungsvolumen wurde nunmehr klar geregelt. Damit können die gesundheitlichen Gefahren, die mit Legionelleninfektionen verbunden sind, minimiert werden. Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt. Generell nicht betroffen sind Eigenheime sowie alle Ein- und Zweifamilienhäuser.

 

Um einen höheren Verbraucherschutz zu gewährleisten, müssen ab 2013 die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen Verbraucherinnen und Verbraucher über das Vorhandensein von Bleileitungen in ihrer Anlage informieren. Dies können Hausanschlussleitungen des Wasserversorgungsunternehmens sein, aber auch Trinkwasser-Installationen in einem Mietshaus. Tack apellierte an die Eigentümer, alle Anstrengungen dafür zu unternehmen, dass Brandenburg „bleifrei“ wird. „Blei-Rohre haben in der Trinkwasser-Installation nichts zu suchen“, fordert sie.

 

Ansprechpartner zu allen Fragen der Trinkwasserhygiene in Brandenburg sind die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte, die für eine umfassende Beratung zur Verfügung stehen. (PD)

 

Informationen auch: http://www.mugv.brandenburg.de

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