28.02.2020 | 17:20:00 | ID: 28449 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Unterstützung bei der Lebensmittelkontrolle mit neuer Software

Wiesbaden (agrar-PR) - Mobiler Verstoßerfassungsassistent soll Effektivität und Datenqualität der Kontrollen verbessern
„Verbraucherschutz hat für uns besonders hohe Priorität. Deshalb wollen wir die Lebensmittelkontrolle in Hessen stärken und damit die Lebensmittelsicherheit verbessern. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die Einrichtung des neuen mobilen Verstoßerfassungsassistenten. Dabei handelt es sich um eine Softwarelösung, die die Lebensmittelkontrolleure mit einem Tablet vor Ort nutzen können und die vom Hessischen Verbraucherschutzministerium finanziert wird. Mit der neuen Software können Kontrollen schneller erfasst und dokumentiert werden. Außerdem erhalten die Unternehmen schon unmittelbar im Anschluss an die Kontrolle den Prüfbericht mit Rechtsvorschriften und Fotos, im Falle von Verstößen. Mögliche Aufforderungen zur Mängelbeseitigung mit entsprechender Fristsetzung werden ebenfalls direkt hinterlegt und sind für die Unternehmen jederzeit einsehbar. Dadurch erhoffen wir uns eine schnellere Mängelbeseitigung und effizientere Nachverfolgung durch die zuständigen Veterinärbehörden. Nach der abgeschlossenen Pilotphase steht der Verstoßerfassungsassistent den hessischen Lebensmittelüberwachungsbehörden seit diesem Monat zur Verfügung“, erklärte Verbraucherschutzministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Kontrollberichte werden derzeit vor Ort digital, aber auch teilweise noch handschriftlich dokumentiert und zu einem späteren Zeitpunkt in das Programm übertragen.

Die neue App wurde von der Praxis für die Praxis entwickelt und führt den Kontrolleur durch die einzelnen Kontrollbereiche und Kontrollpunkte und erleichtert die Dokumentation erheblich. Beispielsweise werden hiermit die Betriebshygiene oder die Zustände in den Produktions- und Lagerräumen bewertet. Die Kontrollergebnisse werden dann direkt im System erfasst und in Form eines Kontrollberichtes ausgedruckt bzw. können per E-Mail an den verantwortlichen Lebensmittelunternehmer versandt werden.

Wenn ein Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften erfasst wurde, erhält das Lebensmittelunternehmen direkt die entsprechende Rechtsgrundlage, gegen die es verstoßen hat, zur Kenntnis. Das erleichtert nicht nur die Arbeit der Lebensmittelkontrolleurinnen und Kontrolleure, sondern gibt auch dem Unternehmen eine transparente Übersicht über die Verstöße und die zu veranlassenden Maßnahmen mit den entsprechenden einzuhaltenden Fristen. Ebenso können dem Kontrollbericht zu jedem Verstoß Fotos zur Dokumentation beigefügt werden. „Wir hoffen, dass die Kreise das Angebot für eine effiziente Durchführung der Kontrollen annehmen werden, denn nicht zuletzt wird damit der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin gestärkt“, so Ministerin Priska Hinz abschließend.
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