01.02.2012 | 18:25:00 | ID: 12069 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucher sollen Preise klar erkennen können

Düsseldorf (agrar-PR) - NRW kontrolliert korrekte Preis-Auszeichnung.
Minister Remmel: „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Preise klar erkennen und vergleichen können“. 

 

- Kontrolleurinnen und Kontrolleure der kommunalen Ordnungsbehörden prüfen insbesondere den Lebensmitteleinzelhandel

- End- und Grundpreise müssen gut lesbar sein und eindeutig den Waren zugeordnet werden können

- Grundpreise zeigen den Preis für Liter oder Kilogramm


Das Verbraucherschutzministerium lässt insbesondere die korrekte Preis-Auszeichnung von Lebensmitteln kontrollieren. In einer landesweiten Schwerpunktaktion prüfen Kontrolleurinnen und Kontrolleure der kommunalen Ordnungsbehörden bis Ende April, ob die angebotenen Waren richtig ausgezeichnet sind.

„Die Verbraucherzentralen berichten von vielen fehlerhaften oder unleserlichen Preisschildern. Das darf nicht sein. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können, welches das günstigste Produkt ist. Wir wollen Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig machen und ihre Rechte stärken“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel zum Start der Aktion.

Eigentlich soll Klarheit herrschen: Neben dem Preis für das Produkt muss zumeist auch der Grundpreis ausgezeichnet sein, also beispielsweise der Preis pro Liter oder pro Kilogramm. Diese gesetzliche Regelung soll vor Mogelpackungen und scheinbaren Schnäppchen schützen. Kundinnen und Kunden müssen zum Beispiel erkennen können, ob eine Tafel Schokolade mit einem Packungsinhalt von 95 Gramm wirklich billiger ist als das Konkurrenz-Produkt mit einem Inhalt von 100 Gramm.

„Ich fordere die Unternehmen auf, den End- und den Grundpreis klar auszuzeichnen und für leserliche Angaben auf den Preisetiketten zu sorgen. Verbraucherinnen und Verbraucher können nur dann preisbewusst einkaufen, wenn sie auch wissen, was die Lebensmittel wirklich kosten und sie die Grundpreise leicht vergleichen können. Auch der Handel profitiert davon, wenn Kundinnen und Kunden mit gutem Gewissen und Vertrauen einkaufen“, so Remmel.

Die Kontrollen der kommunalen Ordnungsbehörden erstrecken sich nicht nur auf die Prüfung, ob End- und Grundpreisauszeichnung überhaupt vorhanden sind, sondern auch ob die Preise den Waren eindeutig zugeordnet werden können, ob sie gut lesbar sind und ob der Grundpreis richtig berechnet worden ist. Die Art und Weise einer korrekten Preisauszeichnung ist gesetzlich in der Preisangabenverordnung geregelt. Zur Vorbereitung der Schwerpunktion hat das Verbraucherschutzministerium mit den Bezirksregierungen und in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Kontrolleurinnen und Kontrolleure auf ihren Einsatz vorbereitet. Die Schwerpunktaktion soll bis Mitte des Jahres ausgewertet werden.

„Dann wird sich zeigen, ob weitere regelmäßige Kontrollen erforderlich sind oder ob der Lebensmitteleinzelhandel die Preistransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher ernst nimmt. Zudem wird sich zeigen, ob es Handlungsbedarf für den Gesetzgeber gibt“, sagte Remmel. Dies könne zum Beispiel der Fall sein, wenn die Kontrolleurinnen und Kontrolleure häufig feststellen, dass die Schriftgröße des Grundpreises wesentlich kleiner ist als die des Endpreises.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hatte sich bereits im September 2011 für eine gesetzliche Festschreibung des Größenverhältnisses von Grundpreisangabe zur Angabe des Endpreises ausgesprochen. Als Richtwert für die Schriftgröße war ein Verhältnis von mindestens 1:2 vorgeschlagen worden. „Bundeswirtschaftsminister Rösler muss endlich über eine Verschärfung der Preisangabenverordnung nachdenken“, fordert Remmel. (pd)
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