20.10.2015 | 18:40:00 | ID: 21260 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherinteressen müssen im Urheberrecht verankert werden

Stuttgart (agrar-PR) - Ministerialdirektor Wolfgang Reimer: „Zeitgemäßes Urheberrecht muss für Rechtssicherheit und fairen Ausgleich zwischen Urhebern, Rechteinhabern und Verbrauchern sorgen“ - Ministerium stellt neue Studie zum Weiterverkauf digitaler Güter vor / Diskussionsveranstaltung in Brüssel

Ob auf dem Laptop, dem Smartphone, dem Tablet oder auf einem speziellen Lesegerät – dem E-Book-Reader: Jeder vierte Bundesbürger liest einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom zufolge E-Books. Auch andere digitale Güter wie Musik- und Software-Downloads haben seit vielen Jahren einen erheblichen Marktanteil. Eine im Auftrag des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg erstellte Studie zur Weiterveräußerungsfähigkeit digitaler Güter wie E-Books und Co. kommt zu dem Ergebnis, dass selbst in der Rechtspraxis eine große Unsicherheit besteht, welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher an digitalen Gütern überhaupt haben. Die Studie wurde heute in Brüssel vorgestellt und mit Expertinnen und Experten aus Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz diskutiert.

„Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher macht es keinen Unterschied, ob sie ein E-Book statt eines Buches oder MP3-Dateien statt einer CD kaufen. Zumal es beim Preis meist kaum Unterschiede gibt: So sind beispielsweise E-Books in Internet-Shops nur wenige Euro günstiger als die gedruckten Ausgaben. Die rechtlichen Unterschiede werden den meisten Verbraucherinnen und Verbrauchern erst dann klar, wenn sie ein legal erworbenes digitales Produkt nicht mehr benötigen und weiterverkaufen, verleihen oder verschenken möchten“, sagte Ministerialdirektor Wolfgang Reimer am Dienstag (20. Oktober) in Brüssel bei der Diskussionsveranstaltung „Das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt – Wem gehört mein eBook?“. Die Verbraucherschutzministerkonferenz von Bund und Ländern hatte sich bereits im Mai 2013 auf Initiative Baden-Württembergs einstimmig für die Gleichstellung analoger und digitaler Güter hinsichtlich des Erwerbs und der damit einhergehenden Rechte ausgesprochen. Wie dies rechtlich und technisch sauber funktionieren kann, wurde nun in der vom Ministerium in Auftrag gegebenen Studie zur Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern untersucht. „Ziel muss es sein, mit einem modernen Urheberrecht einen fairen Interessensausgleich von Urhebern, Rechteinhabern sowie Nutzerinnen und Nutzern zu schaffen und endlich für Rechtssicherheit zu sorgen“, sagte Ministerialdirektor Reimer.

„Während Verbraucherinnen und Verbraucher über gedruckte Bücher frei verfügen können, dürfen Anbieter die Weitergabe von E-Books vertraglich verbieten und technisch verhindern. Diese Ungleichbehandlung von digitalen und analogen Gütern ist für Verbraucherinnen und Verbraucher eine nicht gerechtfertigte Schlechterstellung“, so Reimer.

Rechtliche Unsicherheiten beseitigen

In der Studie wird dargelegt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher viel Geld für etwas ausgeben, dessen rechtliche Einordnung völlig unklar ist. „Aus Verbraucherschutzsicht sind ungeklärte Besitz-, Erwerbs- und Eigentumsverhältnisse an digitalen Produkten nicht länger hinnehmbar. Wir fordern die Europäische Kommission und die Bundesregierung daher auf, bei der Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und bei der Reform des Urheberrechts für eine rechtliche Gleichstellung von digitalen und analogen Gütern und somit für Rechtssicherheit zu sorgen“, sagte Reimer.

Der Ministerialdirektor betonte, dass verpflichtend festgelegt werden müsse, dass Kopien wie beispielsweise Sicherungskopien des digitalen Werks mit dem Weiterverkauf beim Verkäufer unbrauchbar gemacht werden müssten. Dies war ein weiteres zentrales Ergebnis der Studie. Die Studie empfiehlt, diese Regelung auf europäischer Ebene umzusetzen. Reimer erklärte unter Bezug auf die Studie, dass es bereits Möglichkeiten gebe, um den regelkonformen Weiterverkauf zu gewährleisten und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass keine Kopien der digitalen Werke bei der Verkäuferin oder beim Verkäufer zurück blieben.

Reform des Urheberrechts muss endlich angepackt werden

Das Verbraucherministerium Baden-Württemberg setzt sich bereits seit einigen Jahren für eine Neuausrichtung des Urheberrechts im Sinne eines fairen Ausgleichs zwischen den Belangen der Nutzerinnen und Nutzer, Urheber und Rechteinhaber ein. Mit einem einstimmigen Beschluss auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Jahr 2013 zum Thema ‚Weiterverkauf digitaler Güter‘ haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine rechtliche Gleichstellung von analogen und digitalen Werken einzusetzen und prüfen zu lassen, wie diese Gleichstellung erfolgen und gesetzlich geregelt werden könnte. Der Beschluss wurde 2014 erneuert. „Leider hat der Bund lediglich auf die Reformen auf EU-Ebene verwiesen, anstatt sich aktiv der wichtigen und dringenden Neuausrichtung des Urheberrechts anzunehmen“, sagte Reimer.

Die Forderung nach einer rechtlichen Gleichstellung sei außerdem Teil eines im Jahr 2013 gemeinsam entwickelten Positionspapiers des Verbraucherministeriums Baden-Württemberg und des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, so der Ministerialdirektor weiter. „Wir stehen zum Schutz des geistigen Eigentums und der künstlerischen sowie wirtschaftlichen Interessen von Kreativschaffenden. Das Urheberrecht muss sich den Interessen der Nutzerinnen und Nutzer öffnen, damit ein fairer Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen geschaffen werden kann. Wie wir bereits im Positionspapier ‚Urheberrecht 2.0 – Wo bleiben die Verbraucher?‘ formuliert haben, kommt Deutschland eine wichtige Rolle innerhalb der europäischen Entscheidungsprozesse zu. Daher erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene endlich aktiv für eine baldige Reform des Urheberrechts einsetzt. Unser Positionspapier sowie die neue Studie sollen neue Impulse liefern für die politische Diskussion“, sagte Reimer abschließend.

Hintergrundinformation:

Um das wichtige Thema der rechtlichen Gleichstellung analoger und digitaler Güter voranzubringen und für rechtliche Sicherheit zu sorgen, hat das Verbraucherministerium Baden-Württemberg eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Studie zur rechtlichen Gleichstellung analoger und digitaler Güter beauftragt. In der Studie wurde die Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Kulturgütern – also unkörperlichen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken wie E-Books, Hörbücher, Musik- oder Filmdateien – untersucht. Autor der Studie ist Dr. Till Kreutzer. Dr. Till Kreutzer ist Rechtswissenschaftler und Journalist. Er ist Partner der iRightsLab Partnerschaftsgesellschaft, einem unabhängigen Think Tank zu Strategien für die digitale Welt. Er ist Rechtsanwalt und Partner bei der Rechtsanwaltskanzlei iRightsLaw und zudem Gründungsmitglied und Redakteur (Leiter Ressort Recht) von iRights.info, einem unter anderem mit dem Grimme-Online-Award 2006 ausgezeichneten Internetportal für Verbraucher und Kreative zum Urheberrecht in der digitalen Welt. Till Kreutzer ist assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg und Mitglied des „Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software“ (ifrOSS). Kreutzer lehrt an verschiedenen Institutionen Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht – unter anderem an der Akademie für Publizistik, der FU Berlin, der Humboldt Universität Berlin und der Evangelischen Journalistenschule. (mlr-bwl)

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