13.03.2020 | 20:00:00 | ID: 28512 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherrechte auf dem Papier schaffen Verdruss, wenn sie sich nicht durchsetzen lassen!

Stuttgart (agrar-PR) - Die Verbraucherkommission fordert: Um kriminelle Tricks zu stoppen, brauchen die Verbraucher mehr Rechte - die Vorschläge an die Politik liegen auf dem Tisch
„Man hat kein Recht, wenn man Rechtsschutz hat.“ stellt der Oberste Gerichtshof der USA schon 1803 fest. Es gibt allerdings bis heute gerade in Deutschland gravierende Lücken im Zugang der Verbraucher zum Recht. Deshalb ist der Gesetzgeber dringend aufgefordert, zu handeln. Sowohl die Rechte der Verbraucherverbände, stellvertretend für Verbraucher klagen zu können, als auch die Möglichkeiten und Pflichten von Verwaltungsbehörden müssen dafür deutlich gestärkt werden.

Betrug lohnt sich – für die Betrüger!

„Es geht nicht an, dass Unternehmer, deren Geschäftsmodell auf einer Übervorteilung von Verbraucherinnen und Verbrauchern aufbaut, Gewerbeämter nicht fürchten müssen, weil diese regelmäßig ein Einschreiten verweigern“, sagt der Vorsitzende der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, Prof. Dr. Tobias Brönneke. Er nennt Beispiele aus jüngster Zeit: So gebe es Weinverkäufer, die Senioren mittelmäßige Tropfen unter Anwendung psychologischer Tricks und nach Ausspähung von deren finanziellen Möglichkeiten zu erheblich überteuerten Preisen unterjubelten. Ähnliches Vorgehen sei bei Not-Türöffnungen oder bei Rohrreinigungsnotdiensten bekannt. Die Gewerbebehörden würden in solchen krassen Fällen endlich einschreiten können, wenn der Gesetzgeber den Verbraucherzentralen ein besonders Anzeigerecht an die Gewerbebehörden zugestehen würde. Denn gerade bei den Verbraucherzentralen liefen eine Vielzahl von Beschwerden über unseriöse Geschäftsgebaren auf, so Brönneke.

Unrechtsgut – gedeiht prächtig

Ein weiteres Beispiel: Selbst wenn die Rechtswidrigkeit von Unternehmerhandeln gerichtlich festgestellt wurde, dürfen nach heutiger Gesetzeslage Unternehmen die Unrechtsgewinne dennoch behalten. Solange das so ist, wird der unter Juristen bekannte Spruch weiter Gültigkeit haben, der lautet: „Der Bruch von Wettbewerbs- und Verbraucherrecht lohnt sich!“ – weil die Rechtsbrecher keine Sanktionen wie Schadensersatz, Bußgelder oder ähnliches fürchten müssen.

Die Verbraucherkommission des Landes Baden-Württemberg hat die Situation analysiert und macht konkrete Vorschläge, durch die die Vollzugsdefizite zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher abgebaut werden können. „Die Politik muss eigentlich nur noch zupacken!“, sagt Prof. Dr. Christoph Fasel, stellvertretender Vorsitzender der Verbraucherkommission Baden-Württemberg vor der Presse. „Mit wenig Aufwand ließe sich hier ein wirklicher Schutz für die Verbraucher herstellen!“

Weiterführende Informationen erhalten Sie in der beigefügten Stellungnahme und dem dazugehörigen Kurzpaper sowie unter der Internetseite der Verbraucherkommission Baden-Württemberg.
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