26.11.2015 | 20:15:00 | ID: 21472 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherrechte beim Warenumtausch

Stuttgart (agrar-PR) - Verbraucherminister Alexander Bonde: „Augen auf beim Geschenkekauf: Wer seine Rückgabe- und Umtauschrechte kennt, schont Nerven und Geldbeutel“
Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Doch was ist, wenn die verschenkte CD einen Kratzer hat, der Onlineshop zu viel Geld vom Konto abbucht oder das Geschenk nicht so viel Anklang findet wie erhofft? Und wie lange sind Geschenkgutscheine gültig?

Wer sich mit den wichtigsten Umtauschregeln vertraut macht, vermeidet böse Überraschungen nach den Festtagen: „Ob Laden um die Ecke oder großes Kaufhaus – Umtausch oder Rückgabe von einwandfreier Ware ist hier anders als bei Käufen per Internet, Telefon oder Katalog nur auf Kulanz möglich.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, klärt schon beim Kauf, welche Rückgabe- oder Umtauschrechte gelten, falls der Geschmack der Beschenkten nicht getroffen oder ein sonstiges Problem mit der Ware auftreten sollte“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Donnerstag (26. November) in Stuttgart.

Mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage gibt das Verbraucherministerium in seiner Servicerubrik BondesRat zahlreiche Tipps zu den Käuferrechten im Geschäft und beim Online-Shopping unter https://bondesrat.de/recht/umtauschrechte.html

Hintergrund: Weitere Information und individuelle Beratung bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Mehr Informationen zu Verbraucherrechten, beispielsweise zu Gewährleistungs- und Garantierechten beim Kauf von Waren, finden Sie im Verbraucherportal Baden-Württemberg. (mlr-bwl)
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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
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