27.09.2012 | 20:10:00 | ID: 13654 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherschutz 2.0: Mit Sicherheit und Vertrauen

Berlin (agrar-PR) - Bundesministerin Aigner spricht bei BITKOM: „Für die IT-Branche ist Datenschutz eine Schicksalsfrage“
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner sieht in einem starken Datenschutzrecht mit verbraucherfreundlichen Grundeinstellungen einen zentralen Erfolgsfaktor für die Internet- und Telekommunikationsbranche. „Wir benötigen verlässliche und internationale Regeln zum Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Wir müssen unsere hohen deutschen Datenschutzstandards verteidigen und auf europäischer Ebene gemeinsam an neuen Regeln arbeiten", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner gestern Abend bei einer Veranstaltung des Branchenverbandes BITKOM in Berlin. „Für die IT-Branche ist Datenschutz eine Schicksalsfrage. Im Internet wird langfristig nur Erfolg haben, wer die Interessen der Nutzer respektiert und ihre persönlichen Daten schützt." Aigner wies auf die großartigen Chancen hin, die das Internet bietet, betonte aber zugleich: „Neben grenzenlosen Möglichkeiten müssen wir auch über deren notwendige Grenzen reden."

Mangelnder Schutz privater Daten, Datenmissbrauch, Identitätsdiebstahl, im Internet oder am Telefon untergeschobene Verträge oder Abmahnwellen aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen sorgen für Unmut und Verunsicherung bei Verbrauchern. Aigner forderte noch mehr Engagement von den IT-Unternehmen: „Weite Teile der Branche haben erkannt, dass Sicherheit, Transparenz und Datenschutz klare Wettbewerbsvorteile bringen." Jedoch müsse die Wirtschaft noch konsequenter auf sichere, vertrauenswürdige und nachvollziehbare Angebote setzen. Aigner: „Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Geräte und Anwendungen sicher sind und die Anbieter ihre Privatsphäre respektieren und schützen. Vertrauen entsteht nicht durch Werbekampagnen, sondern dadurch, dass Anbieter tatsächlich Sicherheit und Datenschutz gewährleisten."


Grenzenloser Schutz der Privatsphäre

Aigner erklärte, die von der Kommission geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung sei eine große Chance: „Ich kämpfe dafür, dass die Verbraucher eine bessere Kontrolle über ihre Daten bekommen. Deshalb unterstütze ich die geplante Stärkung der Einwilligung, wonach Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Verbraucher verarbeitet und verbreitet werden dürfen. Erforderlich ist zudem die Verankerung von Löschungsrechten." Dies gelte insbesondere für Daten, die die Nutzer selbst eingestellt haben – zum Beispiel bei Sozialen Netzwerken. Nach dem vorliegenden Entwurf soll für alle Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, dasselbe europäische Datenschutzrecht gelten. „Für multinational aufgestellte Unternehmen darf es keine Schlupflöcher mehr geben", sagte Aigner. Wichtig seien zudem datenschutzfreundliche Voreinstellungen und die Berücksichtigung des Datenschutzes im Produkt-Design. Aigner: „Diese Voreinstellungen sind zentral für das Vertrauen der Verbraucher. Sie sind auch der Knackpunkt bei Facebook & Co, um diese Dienste sicher nutzen zu können."

Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode zahlreiche Vorhaben zur Stärkung des Verbraucherschutzes im IT-Bereich auf den Weg gebracht, u.a.:

- Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr durch die so genannte „Button-Lösung". Seit 1. August sind die Anbieter verpflichtet, noch vor dem Abschluss eines Vertrages über wesentliche Vertragselemente wie den Preis oder Vertragslaufzeiten zu informieren – in klar, verständlich und hervorgehobener Weise.

- Ein Erfolg für den Verbraucherschutz ist auch das Einlenken von Facebook bei der Nutzung von Gesichtserkennungsdiensten. Vergangene Woche hat Facebook auf Druck der europäischen Datenschutzbehörden und der Bundesregierung angekündigt, die Gesichtserkennung in Europa nicht mehr einzusetzen. Schon erfasste Daten werden gelöscht. Auch Bundesministerin Aigner hatte in Gesprächen mit der Unternehmensspitze mehrfach auf ein Einlenken des Konzerns gedrängt.

- Die vom Bundesverbraucherministerium angestoßene Debatte zu Google Streetview hat den Schutz der Privatsphäre im Bereich der Geodatendienste ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Bei Google Streetview wurden so weitreichende Widerspruchsmöglichkeiten für Bürger durchgesetzt wie in keinem anderen Land der Europäischen Union.

- In Kürze wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf gegen unlautere Geschäftspraktiken auf den Weg bringen, der die Verbraucher vor unseriösen Inkassopraktiken schützt, den Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung effektiver ausgestaltet und das Abmahnunwesen etwa bei vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen eindämmt.

- Mit der Initiative „Verbraucherbildung – Konsumkompetenz stärken" fördert das Bundesverbraucherministerium unter anderem die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen. Ähnliches leisten die vom BMELV geförderten Projekte „watch your web" und „Verbraucherrechte in der digitalen Welt".

Links: http://www.watchyourweb.de/, http://www.surfer-haben-rechte.de/


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