16.04.2019 | 10:25:00 | ID: 27297 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Nur wenige Auffälligkeiten bei Lebensmitteln fürs Osterfest“

Stuttgart (agrar-PR) - Lammfleisch, gefärbte Eier, Spargel und Schokohasen im Fokus der Lebensmittelüberwachung
Damit auch in kulinarischer Hinsicht die Freude am Osterfest ungetrübt bleibt, untersucht die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung aktuell Produkte, die besonders jetzt an Ostern gefragt sind. Erfreulicherweise haben unsere Kontrolleure bei gefärbten und gekochten Eiern kaum Auffälligkeiten festgestellt. Dennoch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf der Eier auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Unversehrtheit der Eierschale achten. Die Produkte sollten zudem gekühlt aufbewahrt werden“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL, am Dienstag (16. April) in Stuttgart. Nicht zum Verzehr geeignete Eier wurden nur in einer von insgesamt 58 Eierpackungen gefunden, die im Zeitraum von 2018 bis März 2019 untersucht wurden. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der Vorjahre, in denen ebenfalls lediglich rund zwei Prozent der Eierpackungen beanstandet werden mussten.

Für regionale Ware wie baden-württembergischen Spargel greifen viele Verbraucherinnen und Verbraucher tiefer in die Tasche. „Damit sie darauf vertrauen können, tatsächlich ein Produkt aus Baden-Württemberg zu bekommen, überprüft das Kontrollteam zum Start der Spargelsaison wieder die Herkunftsangaben bei regional ausgelobtem Spargel“, so Hauk. Im vergangenen Jahr waren bei allen 40 Proben die Herkunftsangaben korrekt.

Lamm aus Baden-Württemberg ist ein Genuss zu Ostern

Lammrücken-, koteletts und -steaks – zu Ostern werden viele Fleischzuschnitte vom Lamm angeboten. Bei zehn Proben wurde jetzt getestet, ob auch minderwertige Zuschnitte darunter waren. Werden wertmindernde Teile wie Sehnen, Rippen und Bauchwand nicht entfernt, erhält der Verbraucher eine schlechtere Qualität als auf der Verpackung ausgezeichnet ist. Dies war in der aktuellen Untersuchung bei zwei Proben, einem ‚Lammkotelett‘ sowie einem ‚Lammsteak‘ der Fall. „Besonders bei Produkten in undurchsichtigen Verpackungen besteht die Gefahr der Irreführung durch mangelhafte Zuschnitte, welche Verbraucher unter Umständen erst bei der Zubereitung oder beim Verzehr erkennen können“, so der Minister.

Nach der Fastenzeit ungetrübt was Süßes genießen

Bei für Ostern typischen Süßwaren, wie Schoko-Osterhasen und Zuckerwaren, gab es bisher bis auf einzelne Kennzeichnungsmängel keinerlei Auffälligkeiten oder Mängel. „Einem genussvollen Osterfest steht hinsichtlich der Beschaffenheit der Produkte nichts im Wege“, bilanzierte Peter Hauk abschließend.

Der Minister verwies darauf, dass bei aller Fülle an Angeboten dennoch mit Bedacht eingekauft werden solle und Reste später weiter verwertet werden könnten. „Bitte werfen Sie Lebensmittel nicht einfach weg“, betonte Hauk.
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