22.01.2010 | 16:27:00 | ID: 4576 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerin Rumpf und Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein vereinbaren enge Zusammenarbeit

Kiel (agrar-PR) - Verbraucherschutzministerium und Verbraucherzentrale in Schleswig-Holstein wollen weiterhin eng kooperieren. Das betonten heute (22. Januar) Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf und Vorstand und Geschäftsführung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, vertreten durch Peter Beushausen und Prof. Dr. Eberhard Dall’Asta für den Vorstand sowie Stefan Bock als Geschäftsführer. Die Ministerin hob die gute und konstruktive Atmosphäre des Gesprächs hervor und dankte der Verbraucherzentrale für ihre wichtige und engagierte Arbeit. "Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein leistet Beratung und Hilfe quer durch alle Bevölkerungs- und Altersgruppen", sagte Vorstandsvorsitzender Beushausen. "Die Bedeutung des Verbraucherschutzes ist vor allem auch bei älteren Menschen von zunehmendem Gewicht", ergänzte Frau Rumpf.

Im Einzelnen wurde vereinbart, dass es insbesondere auch nach der Bündelung der Zuständigkeit für den Verbraucherscherschutz im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume regelmäßige Konsultationen mit der Ministerin und der Fachverwaltung geben solle, unter anderem immer vor der Bund-Länder-Verbraucherschutzministerkonferenz.

Außerdem verständigte man sich auf die Ausarbeitung einer neuen Zielvereinbarung zwischen Verbraucherzentrale und dem Land, die jährlich fortgeschrieben werden und in die auch die Zuwendungen des Landes für die Arbeit der Verbraucherzentrale Aufnahme finden sollen. Derzeit erhält die Verbraucherzentrale vom Land eine institutionelle Förderung von 758.000 Euro im Jahr. Dieser Betrag ist für die Jahre 2010 und 2011 gesichert.

Vorstand und Geschäftsführung der Verbraucherzentrale betonten, dass im Schwerpunkt der gegenwärtigen Arbeit die Themen Rechts- und Finanzdienstleistungen sowie die Gefahr der "Internetabzocke" ständen. Künftig sei beabsichtigt, auch noch stärker im Bereich der Rechtsdurchsetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher tätig zu werden, vor allem durch Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe.
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