25.04.2016 | 19:10:00 | ID: 22227 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherschutzstandards bleiben im Fokus der Länder und des Bundes

Schwerin (agrar-PR) -

„Verbraucherschutz fängt schon in Kita und Grundschule an. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans bekanntlich nimmermehr“, sagte heute der Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Peter Sanftleben unter Verweis auf die Beschlüsse der am Freitag zu Ende gegangenen 12. Verbraucherschutzministerkonferenz in Düsseldorf. „Es ist daher richtig, dass die Fachminister von Bund und Ländern ausgerechnet die Qualität der Kita- und Schulverpflegung prioritär behandelt haben, daneben aber auch Aspekte rund um die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung.“

Mecklenburg-Vorpommern engagiere sich bei der gesunden Ernährung schon seit geraumer Zeit, dies übrigens in enger Abstimmung mit dem Bildungs- und dem Sozialministerium: „Als eines von fünf Ländern finanzieren wir eine spezielle Vernetzungsstelle des Landes für die Kita- und Schulverpflegung mit und unterstützen alle Bemühungen um hohe Versorgungsqualität, möglichst nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, so der Staatssekretär. Hier wünschen sich die Länderministerinnen und -minister zu Recht Kontinuität und forderten daher mit Nachdruck die fortgesetzte Unterstützung des zuständigen Bundesministeriums ein.

Ein Schulfach Ernährung hingegen, wie von Bundesminister Schmidt bereits 2015 ins Gespräch gebracht, sei nicht vorrangig. „Ernährung, Gesundheit, auch mehr Verbraucherschutzthemen – dies gehört ganz sicher schon zur Grundbildung in Kita und Schule“, sagte Dr. Sanftleben. „Es sind und bleiben aber Querschnittsthemen, die besser alltagsnah und aufeinander aufbauend in den herkömmlichen Unterricht integriert sein sollten.“ Zielführender sei es, Fachlehrer und Erzieher zu ertüchtigen und zu ermutigen, Fragen der Ernährung und weiterer Alltagskompetenzen sowie Aspekte nachhaltigen Wirtschaftens und Konsumierens sowie des Umgangs mit modernen Medien mit noch größerer Selbstverständlichkeit mit zu behandeln.

Ohnehin seien die Heranwachsenden oft schneller „am Ball“, insbesondere bei den Angeboten in der digitalen Welt, welche die Verbraucher längst am stärksten herausforderten. Rund ein Dutzend Tagesordnungspunkte der 12. VSMK waren einem Thema aus diesem Bereich gewidmet. „Vergleichsportale und Siegel im Internet, Scoringwerte für die Bonität und Verlässlichkeit von Verbrauchern, zunehmend personifiziertere Anwendungen wie Gesundheits-Apps oder Telematik-Tarife, Nutzungsrechte für digitale Güter bis hin zur Sharing Economy mit Angeboten von Verbrauchern für Verbraucher – die Palette der Themen war so breit wie noch nie“, schätzte Staatssekretär Dr. Sanftleben ein.

Entsprechend sei es geradezu zwangsläufig, dass der Bund mit dem BMJV an der Spitze sowie die Länder gemeinsam nach einer Strategie zur Sicherung hoher Verbraucherschutzstandards in diesem Zukunftsbereich strebten. Hierzu sei ein mehrere Bereiche übergreifender Beschluss gefasst worden, seien aber ebenso einige Fragen offen geblieben. „Während wir für mehr Klarheit, Transparenz und Qualität beispielsweise bei Internetportalen plädierten, sind so genannte Meta-Siegel, wie es sich einige Bundesländer vorstellen, aus Sicht von Mecklenburg-Vorpommern nicht geeignet, der Siegelschwemme auf Produkten und Internetseiten wirklich Herr zu werden“, äußerte sich Dr. Sanftleben auch skeptisch.

Wichtig sei dagegen, gegen bestimmte Entwicklungen im Bereich des Scorings vorzugehen. „Unternehmen wollen sich absichern und nutzen längst nicht nur eigene Informationen, sondern gezielt Daten aus dem Internet, darunter zunehmend aus sozialen Netzwerken und aus Geo-referenzierten Daten, um ihre Kunden zu klassifizieren. Es darf aber nicht sein, dass ein Kunde nur deshalb nicht auf Rechnung bestellen darf oder nicht kreditwürdig sein soll, weil er zufällig im „falschen Viertel“ wohnt. Ein von SPD-geführten Länderressorts initiierter Antrag, der hier klare gesetzliche Grenzen einfordert, wurde von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt“, so der Staatssekretär.

Als Mitantragsteller fungierte Mecklenburg-Vorpommern bei einem Antrag Hamburgs, der auf eine höhere Qualität der Finanzberatung von Verbrauchern abzielt. „Kurz gesagt, geht es um die Schaffung von Voraussetzungen für eine echte Beratung ‚aus einer Hand‘, nämlich zu allen Fragen der Risikoabsicherung, der Altersvorsorge und der Geldanlage, im Idealfall auf der Basis einer hochwertigen Analyse der Ressourcen und Prioritäten des Einzelnen beziehungsweise der Familie“, fasste der Staatssekretär sein positives Petitum für diesen Antrag zusammen.

Auch der Dieselabgasskandal beschäftigte die VSMK 2016. Ein einstimmig gefasster Beschluss widmete sich zunächst den hier konkret betroffenen Verbrauchern und ihren Problemen. Darauf aufbauend ging es allerdings auch um grundsätzliche Fragen wie dem Stand des kollektiven Rechtschutzes für Verbraucher in Deutschland oder Produkt-angemessene Gewährleistungsfristen.

„Während sich bei Letzterem entgegen gutachterlicher Empfehlungen und Forderungen von Verbraucherverbänden leider noch nichts Konkretes anbahnt, nimmt der Zug in Richtung besseren kollektiven Rechtschutzes endlich an Fahrt auf“, schätzt Dr. Sanftleben ein und bezieht sich hier auf einen Länder übergreifenden Beschluss, den auch Mecklenburg-Vorpommern mitgetragen habe. „Wir unterstützen damit die bereits vorangeschrittenen Bemühungen des BMJV um ein bereichsübergreifendes Musterverfahrensgesetz, das es den Verbrauchern künftig leichter machen soll, gleichartige berechtigte Forderungen in einem Sammelverfahren geltend machen zu können, statt jeweils einzeln gegen Unternehmen prozessieren zu müssen.“

Insgesamt war die 12. VSMK noch stärker als bereits in den Vorjahren von Themen des so genannten wirtschaftlichen Verbraucherschutzes dominiert. Drei Viertel der insgesamt 65 Tagesordnungspunkte behandelten Verbraucheraspekte aus dem breiten und vielfältigen Themenspektrum der Digitalen Welt, der Finanzen, der Energieversorgung, der Telekommunikation, der Reise- und Touristikbranche, des Datenschutzes, des Rechtschutzes und des Verbrauchervertragsrechts. Nicht zuletzt beschäftigten sich die Verbraucherministerinnen und -minister 2016 zum wiederholten Male mit Fragen der Verbraucherbildung sowie mit Verbraucheraspekten bei den bi- und multilateralen Freihandelsabkommen der EU. (regierung-mv)

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