14.07.2010 | 00:00:00 | ID: 6262 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale Hessen und Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister fordern wirksameren Schutz

Frankfurt (agrar-PR) - Jutta Gelbrich, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen und der hessi-sche Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister haben Bun-desverbraucherschutzministerin Ilse Aigner aufgefordert, sich für schär-fere Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung einzuset-zen. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften reichten nicht aus, um Verbraucher wirksam vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen und den Abschluss von ungewollten Verträgen zu verhindern, erklärten Gelbrich und Weinmeister am Mittwoch in Frankfurt. Dort stellte die Verbraucherzentrale Hessen die Zwischenergebnisse einer von den Verbraucherzentralen bundesweit durchgeführten Umfrage vor. Mit der Verbraucherbefragung wird die Wirksamkeit der im August 2009 in Kraft getretenen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwer-bung überprüft.

Seitdem müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen seither nicht gestat-tet, ihre Rufnummern zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müs-sen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Trotz dieser Re-gelungen erhält die Verbraucherzentrale Hessen weiterhin zahlreiche Be-schwerden, in denen sich Verbraucher über die verbotenen Telefonanrufe be-klagen.

Von 1.830 befragten Verbrauchern aus Hessen haben 95,8 Prozent der Be-fragten vorab keine Zustimmung zu einem Werbeanruf erteilt. 47,5 Prozent wurde beim Anruf ein Vertrag untergeschoben. 24,3 Prozent der Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Bei den meisten Anrufen, die die Hessen erhielten, drehte es sich laut Gelbrich um Werbung für Ge-winnspiele und Lotteriedienstleistungen (69%).16,3% der hessischen Teil-nehmer erhielten einen Anruf von Energieversorgern, Telefon- und Internet-dienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte.

„Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das ge-wünschte Ergebnis gebracht. Es kann nicht sein, dass Verbraucher trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich hinterher gegen unter-geschobene Verträge zur Wehr setzen müssen. Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen“, erklärte Gelbrich.

„Der Verbraucher muss vor diesen Praktiken wirksam geschützt werden“, sag-te Weinmeister. Gemeinsam mit Gelbrich forderte er, dass solcherart am Tele-fon geschlossene Verträge von Verbrauchern schriftlich bestätigt werden müssen. Die Hessische Landesregierung habe sich laut Weinmeister bereits im Jahr 2008 im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für die schriftliche Bestätigungslösung ausgesprochen. Der Bundestag sei seinerzeit aber nicht gefolgt. Weinmeister forderte zudem höhere Bußgeldstrafen für die Unter-nehmen. „Die derzeitige Höchstgrenze von 50.000 Euro ist zu niedrig, um un-erlaubte Telefonanrufe wirksam zu unterbinden. Unternehmen lassen sich da-von nicht abschrecken, ihre betrügerischen Methoden fortzusetzen“, sagte Weinmeister. Hier müssten höhere Sanktionen angedroht werden.

„Auch wir fordern höhere Bußgelder, vor allem für Werbeanrufe aus Anrufau-tomaten und über predektive Dialer“, stimmt Gelbrich zu. „Aber wir wissen, dass dies allein immer noch nicht ausreicht, um schwarze Schafen wirksam abzuwehren. Der Aufwand, solche Anrufe zu dokumentieren und zur Rechts-verfolgung weiterzugeben, ist vielen Verbrauchern viel zu hoch“, bekräftigte Gelbrich die langjährige Forderung der Verbraucherzentralen nach einer ge-setzlichen Regelung zur Unwirksamkeit von Verträgen bei unerlaubter Tele-fonwerbung. „Nur das ist wirksamer Verbraucherschutz“, betonte sie. Bei der ersten Gesetzes-Novellierung sei es den Verbraucherzentralen nicht gelun-gen, dies durchzusetzen.
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