28.05.2010 | 00:00:00 | ID: 5928 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verordnung zum NSG \"Riedensee\" tritt in Kraft

Schwerin (agrar-PR) -
Die vom Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus erlassene Verordnung über das Naturschutzgebiet "Riedensee" tritt morgen, Samstag, 29.5.2010, in Kraft. Der westlich der Ortslage Kühlungsborn an der Ostsee gelegene Riedensee war mit den umgebenden Flächen mit einer Größe von 90 Hektar seit 1993 als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellt.

"Die nun erfolgte endgültige Unterschutzstellung dient dem dauerhaften Erhalt des Riedensees als Strandsee sowie der angrenzenden Dünen, Sandbänke, Brackwasserröhrichte, Salzwiesen, Feuchtgrünland-, Trockenrasen- und Pionierwaldbereiche als ein noch weitgehend intaktes Strandökosystem", teilte Umweltminister Backhaus mit.

Der Riedensee entstand nach der Eiszeit in einer mit Schmelzwassersand gefüllten Senke, die durch den Anstieg des Ostseewasserspiegels mit Salzwasser gefüllt wurde. Durch Sandverlagerungen, die heute als Dünen-Strandwall erscheinen, wurde der Riedensee von diesem ständigen Zustrom salzhaltigen Wassers der Ostsee abgeschnitten. Ein Salzwassereinfluss erfolgt heute nur noch unregelmäßig bei Hochwasserereignissen über Flutrinnen. Die Standorte dieser Rinnen wechseln im Zuge küstendynamischer Prozesse. Sie spielen eine besondere Rolle im Strandökosystem und sind heute einmalig an der westlichen Ostsee.

Die Strukturvielfalt im Gebiet ist Grundlage eines Vorkommens einer Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten, wie Bartmeise, Sandregenpfeifer, Reiher-, Berg- und Tafelente, Stranddistel oder Filzige Pestwurz. Durch den Rückbau eines Schöpfwerkes und Deichschlitzung konnte 1999 eine Renaturierung von Salzwiesen im Gebiet initiiert werden. Für den Erhalt und die weitere Entwicklung des Gebietes sind insbesondere das Zulassen der Küstendynamik, die Vermeidung von Nährstoff- und Schadstoffeinträgen, die Wiederherstellung der natürlichen hydrologischen Bedingungen und die Vermeidung gefährdender Nutzungen unabdingbar.

Um das Schutzgebiet herum führt ein überregionaler Fahrradweg, von dem aus das Gebiet einsehbar ist. Der Strand des Naturschutzgebietes kann von Wanderern und Badegästen betreten und zum Baden genutzt werden. Aus Richtung Kühlungsborn kommend informiert eine Naturschutztafel über den Charakter des Gebietes und einige Artenvorkommen.

"Es wäre schön", so die Bitte des Umweltministers, "wenn alle Wanderer und Badegäste die an den Strand angrenzenden Flächen nicht betreten und somit zum Erhalt dieses schützenwerten Gebietes beitragen."
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