03.09.2012 | 19:30:00 | ID: 13517 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden transparenter

Wiesbaden (agrar-PR) - Neue gesetzliche Reglungen ab dem 1. September – Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden im Internet veröffentlicht
Mehr Informationen und schnellere Auskünfte für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet das neue, erweiterte Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 1. September in Kraft tritt. „In Hessen werden die Informationen ab 1. September 2012 im Verbraucherfenster veröffentlicht. Zusätzlich können die Verbraucher auch über die extra eingerichtete Internetadresse www.lebensmittelinformationen.hessen.de auf die Informationen zugreifen. So können sich die hessischen Verbraucher einfach, schnell und umfassend über die Vorkommnisse in Hessen informieren", sagte Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich heute in Wiesbaden. Die Landkreise bzw. kreisfreien Städte stellen als zuständige Behörden die entsprechenden Daten ein. Die Informationen verbleiben für 6 Monate auf der Internetseite und werden anschließend wieder gelöscht.

Wenn ein Lebensmittel- oder Futtermittelhersteller gegen Gesetze verstoßen hat oder die Hygiene-Vorschriften nicht eingehalten wurden, können Verbraucher dies nun noch leichter erfahren. Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (§ 40 (1a) LFGB) müssen die zuständigen Behörden nun alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen bei Lebensmitteln zwingend veröffentlichen. Auch andere Verstöße - zum Beispiel solche gegen Hygienevorschriften in Großküchen, Restaurants und Gaststätten - müssen in Zukunft veröffentlicht werden, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Bei der aktiven Veröffentlichung gilt: Betroffene Unternehmen sind grundsätzlich vorher anzuhören. Bei Verstößen gegen zulässige Höchstwerte bestimmter Stoffe gilt: Die veröffentlichten Daten müssen abgesichert sein, d. h. auf zwei unabhängigen Analyseergebnissen von akkreditierten Laboratorien basieren. (hmuelv)
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