30.04.2013 | 18:30:00 | ID: 14999 | Ressort: Verbraucher | Verbraucherschutz

Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz Lucia Puttrich: Klare Rechtsgrundlage für transparente Verbraucherinformation

Wiesbaden (agrar-PR) - Änderung der Lebens- und Futtermittelgesetzbuches gefordert / Bundesministerium signalisiert zeitnahe Änderung

Die Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Hessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich, fordert die Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuches. „Unser gemeinsames Ziel muss mehr Transparenz für die Verbraucher sein. Die derzeitige Rechtsgrundlage ist dazu nicht ausreichend“, sagte Puttrich. Im Paragrafen 40 Absatz 1a des Gesetzes ist die Veröffentlichung von Hygienemängeln oder Höchstmengenüberschreitungen im Internet unterhalb der Schwelle der Gesundheitsrisiken geregelt. Puttrich begrüßte, dass der Bund zeitnah notwendige Änderungen vornehmen will. „Gemeinsam mit Bundesministerin Ilse Aigner können wir im Rahmen der Verbrauchschutzministerkonferenz konkrete und einvernehmliche Lösungen diskutieren“, so Puttrich. Einen Antrag, nach dem noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Gesetzes notwendig ist, hat Hessen für die Konferenz in Bad Nauheim am 16. und 17. Mai eingebracht. Zwar seien erste Nachbesserungen bereits durch den Bundesrat gefordert worden, für einen einheitlichen und rechtssicheren Vollzug seien aber weitergehende Änderungen notwendig, so die Ministerin.

Obwohl der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung von 11. April diesen Jahres klargestellt hatte, dass nationale Regelungen zur Information der Bürgerinnen und Bürger nach europäischem Recht möglich sind, hatten zahlreiche Länder den Vollzug des Paragrafen 40 Absatz 1a des Gesetzes nach obergerichtlichen Entscheidungen eingestellt. Die Obergerichte hatten neben Zweifeln an der Vereinbarkeit mit europäischem Recht nämlich auch Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorschrift mit dem Grundgesetz geäußert und deshalb Veröffentlichungen vorläufig untersagt. Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt in zwei Fällen Eilanträge gegen die Veröffentlichung abgelehnt hatte, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof nun anders entschieden und die Veröffentlichung vorläufig untersagt. Da zu erwarten ist, dass sich die hessischen Verwaltungsgerichte der Auffassung des VGH anschließen werden, sollen nun auch in Hessen vorläufig keine derartigen Veröffentlichungen mehr im Internet vorgenommen werden. Ein entsprechender Erlass werde heute den Behörden übersandt.

„Der Grundrechtsschutz der Wirtschaft wird von den Gerichten hoch bewertet und der Verbraucherschutz stark auf den Gesundheitsschutz reduziert. Es ist aber wichtig, dass der Verbraucher auch über Höchstwertüberschreitungen und Verstöße im Hygienemanagement informiert wird, die nicht sofort gesundheitliche Auswirkungen haben“, stellte Puttrich klar. Dazu müsste aber sehr genau geregelt werden, wie lange solche Daten im Netz eingestellt bleiben können, ob auch Informationen über Mängel eingestellt werden können, die bereits beseitigt wurden und es müsse ein einheitliches Vorgehen in der Bewertung der Verstöße durch die Behörden gelten.

„Neben der kurzfristigen Anpassung des Paragrafen 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelsgesetzbuches sehe ich auch die Notwendigkeit, die Transparenzsysteme im Bereich der Lebensmittelüberwachung grundlegend zu überprüfen und diese in eine Gesamtkonzeption einzubinden, um sie so zukunftsfähig zu machen und den gestiegenen Verbrauchererwartungen gerecht zu werden“, so Puttrich abschließend.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz tagt am 16. und 17. Mai in Bad Nauheim. Hessen hat turnusgemäß den Vorsitz des Bund-Länder-Gremiums übernommen. (hmuelv)

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