25.02.2015 | 11:50:00 | ID: 19781 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

H5N8: Beobachtungsgebiet Anklam aufgelöst

Schwerin (agrar-PR) - Landesweite Stallpflicht in Risikogebieten wird per Erlass in allen Landkreisen zum 28. Februar aufgehoben

„Wir haben keine aktuellen Nachweise von H5N8 mehr finden können. Somit ist auch Mecklenburg-Vorpommern endlich frei von H5N8. Daher bin ich sehr froh, dass wir das Aufstallgebot aufheben können und hoffe, dass wir nun auch frei von der Geflügelpest bleiben. Daher bitte ich alle Geflügelhalter: Nehmen Sie die Gefahr durch die Geflügelpest nach wie vor ernst und halten Sie alle Hygienevorschriften ein!“, mahnte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV.

Nach den Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N8 in einem Putenmastbestand in Heinrichswalde (LK VG) am 05.11.2014, im Zoo Rostock am 07.01.2015 und in zwei kleinen Geflügelhaltungen in Anklam (LK VG) am 22.01. und 26.01.2015 sind keine weiteren Geflügelpestfälle aufgetreten. Nachdem bereits am 16.02.2015 der Sperrbezirk um die beiden betroffenen Geflügelbestände in Anklam aufgehoben werden konnten, ist die Auflösung des dortigen Beobachtungsgebietes heute erfolgt. „Das bedeutet, dass sämtliche Restriktionsgebiete in Folge von Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelbeständen und die damit verbundenen Beschränkungen nach der Geflügelpest-Verordnung aufgehoben sind“, unterstrich der Minister.

Mit dem offensichtlichen Abklingen des Infektionsgeschehens geht der Frühjahrsvogelzug einher. Es sind derzeit keine neuen H5N8-Nachweise aus den Überwinterungsgebieten der für MV zutreffenden Zugvogel-Populationen bekannt. „Aus vorgenannten Gründen wird das Risiko der Einschleppung von H5N8 durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausgeflügelbestände inzwischen als mäßig eingeschätzt. Daher haben wir uns entschlossen, dass die Aufhebung der Aufstallung des Geflügels auch in den Wildvogelrisiko-Gebieten vertretbar ist. Die Aufhebung wird landesweit zum 28. Februar wirksam. Natürlich gilt auch jetzt, dass wir diese Entscheidung bei einem erneuten Nachweis einer hochpathogenen Variante der Geflügelpest unverzüglich überdenken würden“, hob Dr. Backhaus hervor.

Es gilt weiterhin, alles zu unternehmen, damit die Geflügelpest nicht auf Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten übertragen wird. Im gesamten Land sind die Geflügelhalter, ganz gleich, ob sie die Tiere in Ställen oder im Freien halten, zu erhöhter Wachsamkeit und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von direkten und indirekten Kontakten mit Wildvögeln aufzurufen. Bei einer sich verschlechternden Seuchensituation ist mit erneuten Restriktionen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund müssen Geflügelhalter die Voraussetzungen schaffen, Geflügel auch für eine längere Zeit im Stall halten zu können. Das aktive und passive Wildvogelmononitoring zur Erkennung des Auftretens von Influenza-A-Viren wird fortgesetzt.

Das Bürgertelefon (0385-5886066) wird aufgrund der aktuellen Situation nur noch bis zum kommenden Freitag, dem 27. Februar, jeweils zwischen 9 und 14 Uhr für Nachfragen zur Geflügelpest geschaltet sein. Weitere Informationen zur Geflügelpest sind weiterhin auf der Homepage des Ministeriums verfügbar.

Pressekontakt
Frau Eva Klaußner-Ziebarth
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