Bonn (agrar-PR) -
Der von der Bundesregierung mit der beschlossenen Energiewende geplante beschleunigte Ausbau von Energieversorgungsleitungen darf nicht auf Kosten der Grundeigentümer und der Land- und Forstwirte gehen. Im Gegenteil: Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen müssen beim Netzausbau die Rechte von Grundeigentümern und Bewirtschaftern deutlich gestärkt werden.
Darauf haben in einem gemeinsamen Schreiben an die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Franz-Josef Möllers, sowie der Vorsitzende des Grundbesitzerverbandes NRW, Max Freiherr von Elverfeldt, und des Waldbauernverbandes NRW, Philipp Freiherr Heereman, vergangene Woche nachdrücklich hingewiesen. In dem Brief wird die Ministerpräsidentin aufgefordert, im Rahmen der anstehenden Gesetzesvorhaben, vor allem über den Bundesrat, den berechtigten Belangen von Grundeigentum sowie Land- und Forstwirtschaft angemessen Rechnung zu tragen. Denn der für die Energiewende notwendige gesellschaftliche Konsens könne nur mit den unmittelbar Betroffenen und nicht gegen diese gelingen.
Im Einzelnen fordern die Vertreter der Verbände:
1. Den Grundeigentümern ist künftig für die Energieversorgungstrassen nicht nur eine Entschädigung für die dadurch bedingten Schäden zu zahlen; vielmehr müssen diese auch einen Rechtsanspruch auf einen Vergütungsanspruch gegen die Netzbetreiber für deren Nutzung fremden Grund und Bodens erhalten.
2. Wenn schon die Energiewende einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz leistet, kann nicht zusätzlich noch ein naturschutzrechtlicher Flächenausgleich für den leitungsbedingten Eingriff in Natur und Landschaft verlangt werden; vielmehr muss dieser flächenneutral erfolgen, etwa über die Zahlung eines Ersatzgeldes.
3. Da der Bau von Energieversorgungstrassen stets einen massiven Eingriff in den Boden, gerade auch bei unter der Erde verlegten Leitungen, bedeutet, dürfen diese keine nachhaltigen Folgeschäden davon tragen; vielmehr muss gewährleistet sein, dass nach der Leitungsverlegung ein guter und qualitativ ebenbürtiger Bodenzustand wiederhergestellt wird.
Darüber hinaus hat RLV-Präsident Decker NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel aufgefordert, bei dem anstehenden Ausbau erneuerbarer Energien nicht über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen noch zusätzliche landwirtschaftliche Produktionsflächen in Anspruch nehmen zu lassen. Wenn etwa die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Kreis Neuss für Windenergieanlagen Ausgleichsflächen bis zu 6 ha fordere, finde die klimapolitische Zielsetzung offenkundig keine ausreichende Berücksichtigung. Da Klimaschutz oberstes Ziel dieser Landesregierung sei, könne es nicht hingenommen werden, dass bei Anlagen erneuerbarer Energien weitere wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beansprucht werden. Wer dies aber als Eingriff in Natur und Landschaft werten wolle, müsse die Priorität gelten lassen: „Ersatzgeld vor Flächenausgleich"! (rlv)