04.12.2012 | 17:05:00 | ID: 14067 | Ressort: Energie | Erneuerbare Energien

Umweltministerin Lucia Puttrich und Wirtschaftsminister Florian Rentsch: „Für einen naturverträglichen und rechtssicheren Ausbau der Windkraft“

Wiesbaden (agrar-PR) - Naturschutzleitfaden gibt Handlungsempfehlungen und Grundsätze zum Windkraftausbau vor
Umweltministerin Lucia Puttrich und Wirtschaftsminister Florian Rentsch haben heute den Leitfaden zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen in Hessen vorgestellt. „Der Leitfaden ist ein weiterer Schritt zu einem naturverträglichen und rechtssicheren Ausbau der Windkraft in Hessen", sagten Puttrich und Rentsch. Mit der anstehenden Änderung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Hessen 2000 und der Fortschreibung der Regionalpläne seien wichtige Instrumente bereits auf den Weg gebracht, um den Ausbau der Windkraft zu koordinieren. „Einheitliche und nachvollziehbare Regelungen sowohl bei der Abwägung von naturschutzrechtlichen Belangen als auch bei der Suche nach den besten Standorten sind wichtig für die Akzeptanz der erneuerbaren Energien in der Bevölkerung", so Puttrich und Rentsch. Der naturschutzfachliche Leitfaden basiert auf den im Zuge der derzeit erfolgenden Änderung des LEP Hessen 2000 erstellten landesweiten Gutachten für windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten.

„Wir haben in intensiven Gesprächen mit Vertretern der Windenergiewirtschaft und des Naturschutzes einen Interessenausgleich gefunden, der diese Ziele auf eine gemeinsame Basis stellt", sagte Puttrich. Mit diesem Leitfaden sei nach der Verabschiedung des Energiezukunftsgesetzes ein weiterer Eckpunkt für die Energiewende in Hessen gesetzt, so Puttrich.

Wie kaum ein anderes Bundesland trägt Hessen besondere Verantwortung für gegenüber Windkraftanlagen sensible Arten wie z.B. Rotmilan, Schwarzstorch oder Fledermäuse. Diese kommen zu einem Großteil in den Natura 2000-Gebieten in Hessen vor, die über ein Fünftel der Landesfläche ausmachen. Und der Wind weht besonders kräftig über den oft naturnahen Waldgesellschaften der hessischen Mittelgebirge.

Der Leitfaden nimmt Bezug auf die im hessischen Energiegipfel vereinbarten Grundsätze und konkretisiert diese auf der Grundlage des geltenden Naturschutzrechts. Kerninhalte sind:

Einheitliche Bewertung der Naturschutzbelange zur Ermittlung der Vorranggebiete für die Windenergienutzung auf den windhöffigsten Standorten. Besondere Berücksichtigung von NATURA 2000- Gebieten, Schwerpunktvorkommen der gegen Windkraftanlagen sensiblen geschützten Arten und herausragende Landschaften. Vorgaben zum Umgang mit windkraftempfindlichen Vogel- und Fledermausarten für die Aufstellung der Regionalpläne und die Genehmigung von Windkraftanlagen. Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation im Zuge der Genehmigungsverfahren. Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen, sofern unbedeutende Vorkommen geschützter Arten Windkraftanlagen entgegen stehen.

„Nur durch diese Eckpunkte können wir rechtssicher für die Windkraft Vorranggebiete in einer Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche sichern und gleichzeitig 98 Prozent der Landesfläche als Ausschlussflächen definieren" so Umweltministerin Puttrich.

Der gemeinsame Leitfaden der obersten Naturschutzbehörde und der obersten Landesplanungsbehörde kann im Internetauftritt des Umweltministeriums (www.hmuelv.hessen.de) sowie unter dem Landesplanungsportal (www.landesplanung.hessen.de) heruntergeladen werden. (HMUELV)
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