Stuttgart (agrar-PR) -
Land stellt diesjährige Untersuchungsergebnisse vor / Erzeugerberatung wird intensiviert / Kontrollen werden fortgesetzt Das baden-württembergische Ministerium für Ernährung und Ländlichen
Raum stellte am Freitag (20. November) in Stuttgart die Ergebnisse des
diesjährigen Untersuchungsprogramms für Tafeltrauben vor. Die
Untersuchungen zeigen, dass nach wie vor Tafeltrauben in weiten Teilen
mit Rückständen von Pflanzenschutzmittel belastet sind. Aus diesem
Grund wird das Land die Beratung und Schulung der Erzeuger im Umgang
mit Pflanzenschutzmitteln bei Tafeltrauben intensivieren.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart habe im Rahmen
des jährlichen Untersuchungsprogramm bei Probenahmen an Marktständen,
in Hofläden, Einzelhandelsgeschäften und in Supermärkten Tafeltrauben
untersucht. Bei rund drei Viertel der zum Verzehr bestimmten Trauben
hätte es Beanstandungen in Form von Höchstmengenüberschreitungen
gegeben. Bei drei der 21 Proben sei sogar eine Überschreitung der
akuten Referenzdosis (ARfD) festgestellt worden. In diesem Fall seien
die Trauben aus Sicht des Lebensmittelrechts als 'nicht sicher'
einzustufen gewesen. Vor allem heimische Ware sei in diesem Jahr
betroffen. Ausländische Ware sei weniger stark, ökologisch erzeugte
Ware überhaupt nicht betroffen.
Bei den Rückständen handele es sich überwiegend um das Fungizid
'Folpet'. Hintergrund sei, dass Folpet enthaltende Pflanzenschutzmittel
beim einheimischen Anbau von Keltertrauben zulässigerweise angewendet
werden dürfen. Die im Vergleich zu Tafeltrauben höhere
Folpet-Höchstmenge bei Keltertrauben (5 mg/kg) berücksichtigt, dass
diese Rückstände im Verlauf der Weinbereitung stark reduziert werden
und im Endprodukt keine bzw. nur unbedenkliche Rückstände resultieren.
Für den Direktverzehr als Tafeltrauben gelten jedoch aus Gründen des
Gesundheitsschutzes deutlich niedrigere Höchstmengen für
Folpet-Rückstände (0,02 mg/kg). In den letzten Jahren werden jedoch
zunehmend einheimisch angebaute Keltertrauben dem Verbraucher zum
Direktverzehr angeboten, die dann aus Gründen des vorsorgenden
Verbraucherschutzes auch die für Tafeltrauben geltenden Höchstmengen
einhalten müssen.
Möglicherweise ist den Erzeugern die Problematik der
unterschiedlichen Höchstmengenregelungen und ihrer Hintergründe bei
Kelter- und Tafeltrauben und damit einhergehender möglicher
Rechtsverstöße beim Inverkehrbringen mit Folpet behandelter Trauben als
Tafeltrauben noch immer nicht bewusst. Aus diesem Grund wird ein
intensives Beratungsprogramm für die Erzeuger gestartet.
Zusatzinformationen:
Der ausführliche Ergebnisbericht ist im Internet ab Mitte nächster Woche unter
www.ua-bw.de bzw.
www.cvuas.de abrufbar.