Wiesbaden (agrar-PR) - Hessens Verbraucherschutz-Staatssekretär Mark Weinmeister hat die
Arbeit der Lebensmittelkontrolleure im Kampf gegen falsch
gekennzeichnete Lebensmittelimitate gewürdigt. Vor dem Landtag in
Wiesbaden sagte Weinmeister am Donnerstag: „Die Untersuchungen unserer
hessischen Experten in den Kreisen und Kommunen und im Hessischen
Landeslabor haben die groß angelegte Verbrauchertäuschung ans Licht
gebracht." Die heute in ganz Europa leidenschaftlich geführte Debatte
um "Schummel-Käse" und "Mogel-Schinken" sei von Hessen ausgegangen.
Die Hessische Landesregierung habe den Verbreitern von Schummel-Käse
und anderen Lebensmittelimitaten von Anfang an ein hartes Durchgreifen
angedroht. „Wer als Erzeuger oder Gastronom zum wiederholten Mal
erwischt wird, dessen Namen wird im Internet veröffentlicht." Diese
Drohung zeige Wirkung. Bislang gebe es keine Wiederholungstäter, sagte
der Staatssekretär. „Wir wollen soviel Aufklärung wie möglich und
soviel Kontrolldruck wie nötig. Wenn dann trotz guten Zuredens die
Einsicht fehlt, dann hilft nur die harte Tour. Denn der Staat muss die
Verbraucher schützen."
Seit 2005 wurden laut Weinmeister in Hessen 104.000 Kontrollen
durchgeführt und dabei 8.300 Lebensmittelproben entnommen und
untersucht. Allein beim "Mogel-Schinken" untersuche Hessen rund ein
Drittel aller in Deutschland vorgesehenen Proben. „Das Netz der
Kontrollen ist in Hessen so dicht wie nirgendwo sonst."
Hintergrund „Mogelschinken“ und „Schummelkäse“
„Mogelschinken“ besteht aus einem großen Anteil von schnittfestem
Stärke-Gel, in das kleine Fleischstücke eingebettet sind. Der Gehalt an
Fleisch-Eiweiß ist dabei im Vergleich zu echtem Schinken sehr niedrig,
der Fremdwassergehalt dagegen sehr hoch. „Schummel-Käse“ ist ein
künstliches Erzeugnis, bei dem Milchfett durch pflanzliches Fett
ersetzt wird. Teilweise wird auch das Milcheiweiß durch Eiweiß anderer
Herkunft ersetzt. Zudem besteht er aus Wasser, Stärke, Aromen und
Farbstoffen. Die Bezeichnung „Käse“ ist ausschließlich
Milcherzeugnissen vorbehalten. Produkte aus Pflanzenfett dürfen daher
nicht die Bezeichnung „Käse“ tragen.