Berlin (agrar-PR) -
Lindemann übergibt Zuwendungsbescheide Das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hat heute in Berlin
Fördermittel in Höhe von 1,3 Millionen Euro für zwei Forschungsprojekte
zur Entwicklung von Schnelltests zum Nachweis von Allergenen in
Lebensmitteln zugesagt.
„Beim Einkauf sind Allergiker auf zutreffende Informationen über
allergieauslösende Inhaltsstoffe angewiesen“, sagte Gert Lindemann,
Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, „Die Tests sollen eine zuverlässige Kennzeichnung
ermöglichen und zudem Betroffenen helfen, Allergene in Lebensmitteln zu
meiden.“
„Für Allergiker können bereits kleinste Spuren eines Allergens
gesundheitsgefährdend sein. Für sie spielt der Nachweis von Allergenen
in der Herstellungskette von Lebensmitteln eine große Rolle“, so
Staatssekretär Gert Lindemann weiter, „Das BMELV fördert daher - als
Teil des Aktionsplanes gegen Allergien - aus dem Innovationsprogramm
zwei sich ergänzende Vorhaben zur Entwicklung zuverlässiger
Allergen-Schnelltests und empfindlicher Nachweisverfahren für Allergene
in Lebensmitteln.“ Beide Projekte ergänzen sich und haben eine Laufzeit
von September 2009 bis August 2012.
Allergene Zutaten, die zur Rezeptur eines Lebensmittels gehören,
müssen bei verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden, für
unverpackte Lebensmittel, wie zum Beispiel Wurst oder Brot, befinden
sich europäische Regelungen in Vorbereitung. Die zu entwickelnden
Verfahren sollen die Unternehmen bei ihrem Allergenmanagement und die Lebensmittelüberwachung der Länder bei der Kontrolle unterstützen.
Es handelt sich zum einen um ein Screeningverfahren
zum Schnellnachweis von Lebensmittelallergenen.
Das Verfahren soll
insbesondere vor Ort – in der Produktionsentwicklung beziehungsweise
Produktionskontrolle – eingesetzt werden. Mit dem Screeningverfahren
soll das Ergebnis schon nach wenigen Minuten und mit hoher
Nachweisempfindlichkeit abgelesen werden können. Projektnehmer sind das
Bundesinstitut für Risikobewertung, das Institut für Produktqualität
GmbH (ifp), die Zentis GmbH & Co. KG und die Firma Hesterberg GmbH.
Bei dem zweiten Projekt handelt es ich um ein Schnellnachweissystem auf Basis der „real-time PCR“.
Dieses Verfahren soll in der Qualitätssicherung der
Lebensmittelindustrie eine Überwachung der Produktion und somit auch
die schnelle Einleitung von Maßnahmen zur Verminderung beziehungsweise
Vermeidung von Allergeneinträgen in Lebensmitteln ermöglichen.
Projektnehmer sind die CONGEN Biotechnologie GmbH,
das Bayerisches
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das
Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg (CVUA).
Aktionsplan Allergien
Internetportal Aktionsplan Allergien
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Innovationsvorhaben zum Schnellnachweis von Allergenen