Bonn (agrar-PR) - Vor dem Wintereinbruch sollten nach Angaben der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
noch einige Arbeiten im Garten erledigt werden. Noch können neue Obstgehölze,
Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Wildverbissmanschetten schützen
die jungen Bäume vor hungrigen Nagern und Leimringe Obstgehölze vor
Ungeziefer. Stauden und fast alle Lilienarten können bis zum Frostbeginn
noch in die Erde, ebenso wie frühjahrsblühende Zwiebeln, zum Beispiel
Tulpen und Narzissen.
Dahlien, Knollenbegonien und andere frostempfindliche Zwiebel- und Knollengewächse
vertragen keine Minusgrade und sollten vor dem ersten strengen Frost aus dem
Boden genommen und frostfrei eingelagert werden. Geranien, Fuchsien und nicht
winterharte Kübelpflanzen möchten kühl und hell überwintern.
Gegossen wird im Winterquartier nur wenig - die Erde darf aber nicht völlig
austrocknen. Vom Beet entfernte einjährige Sommerblumen gehören auf
den Kompost, soweit sie nicht von Krankheiten befallen sind. Abgefallenes Laub
kann unter Gehölzen liegen bleiben; vom Rasen sollte es aber entfernt
und kompostiert werden, weil der Rasen sonst darunter fault. Abgeräumte
Gemüsebeete braucht der Hobbygärtner nur bei schweren Böden
umzugraben, ansonsten reichen eine Mulchschicht oder Gründüngung.
Kranke Gemüsepflanzenteile gehören in den Hausmüll. Petersilie,
Schnittlauch und Feldsalat können vor den ersten Frösten durch Folienhauben
geschützt werden.
Dort, wo in diesem Jahr viele Schnecken auftraten, sollte auf Mulch verzichtet
werden, da sich Schnecken darunter gerne verstecken. Schneckeneier, die den
Winter im Boden überdauern und aus denen im Frühjahr der Nachwuchs
schlüpft, sollten abgesammelt und vernichtet werden. Der Hobbygärtner
findet die kleinen weißen Eigelege, die zu Dutzenden eng aneinander liegen,
bei der Bodenbearbeitung, aber auch geschützt unter Kompostbehältern.