01.07.2009 | 00:00:00 | ID: 1030 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Bürokratischen Mehraufwand vermeiden

Bonn (agrar-PR) - Steuererklärungspflicht für Saisonarbeitskräfte: Decker und Nagelschmitz schreiben an nordrhein-westfälische Minister
Durch das Jahressteuergesetz 2009 werden ausländische Saisonarbeitskräfte faktisch dazu gezwungen, in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abzugeben, obwohl diese wegen des Grundfreibetrages und des Abzugs der Werbungskosten keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Darauf haben der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, und der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Christoph Nagelschmitz, in gleichlautenden Briefen an die nordrhein-westfälischen Minister Helmut Linssen und Eckehard Uhlenberg hingewiesen. Da die Werbungskosten in aller Regel auf der Lohnsteuerersatzbescheinigung eingetragen würden, löse dies aber nach § 50 Abs. 2 Nr. 4 a EStG die Verpflichtung zur Einreichung einer Einkommensteuererklärung aus, betonen die Präsidenten.

Diese Regelung führe zu erheblichen praktischen Problemen, weil die ausländischen Saisonarbeitskräfte vielfach nicht in der Lage seien, eine deutsche Einkommensteuererklärung nach amtlichem Vordruck auszufüllen. Dazu seien die Saisonarbeitskräfte dann auf die Hilfeleistung des deutschen Arbeitgebers angewiesen. „Dadurch entsteht ein größerer Mehraufwand sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei der Finanzverwaltung“, schreiben Decker und Nagelschmitz.

Ein solcher Mehraufwand durch übergroße Erklärungspflichten sollte auf jeden Fall vermieden werden, widerspreche dieser doch insbesondere auch der von der Politik unterstützten Forderung nach Abbau von Bürokratie mit dem Ziel stärkerer Verwaltungsvereinfachung. Die Präsidenten bitten deshalb sowohl Linssen als auch Uhlenberg, seitens des Landes Nordrhein-Westfalen für eine Gesetzesänderung einzutreten.

Sollte diese nicht kurzfristig gelingen, schlagen Decker und Nagelschmitz vor, die Finanzverwaltung anzuweisen, auf die Anforderung derartiger Steuererklärungen aus Vereinfachungsgründen zu verzichten. „Dies wäre ein wohltuender Akt nicht nur postulierten, sondern gelebten Abbaus unnötiger Bürokratie“, heben die Präsidenten abschließend hervor.
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