Hannover (agrar-PR) - Geht es nach dem Willen der EU und des Bunds, müssen eine ganze Reihe
von Landwirten ihren Pflug zukünftig einmotten. Zum 1. Juli soll in
Deutschland ein Erosionsgefährdungskataster zur Anwendung kommen, das
für sogenannte Reihenkulturen bei einer theoretisch ermittelten
Erosionsgefahr ein pauschales Pflugverbot vorsieht. Landvolkpräsident
Werner Hilse kritisiert diese Vorschriften in einem Brief an die
niedersächsischen Bundestagsabgeordneten als „realitätsfern“. Den
Landwirten sei nicht vermittelbar, warum eine misslungene und in der
vorliegenden Form europarechtlich nicht erforderliche Regelung des
Bundes auf Landesebene mit Sonderlösungen „ausgebügelt“ werden müsse. Er
fordert die Abgeordneten dazu auf, das starre Auflagenregime und das
Erosionsgefährdungskataster auf den Prüfstand zu stellen und wirbt für
tragfähige Lösungen mit der Landwirtschaft, ohne die europäischen
Vorgaben zu vernachlässigen. Dazu zählt das Landvolk unter anderem
praxisgerechte, freiwillige Agrarumweltmaßnahmen.
Betroffen sind in Niedersachsen etwa 300.000 ha, davon gelten 180.000
ha als potenziell gefährdet für Winderosion, 120.000 ha für
Wassererosion. Die Winderosion macht den Landwirten auf den leichten
Sandstandorten zu schaffen, während Folgen der Wassererosion eher auf
den hügeligen Standorten Südniedersachsens oder im Osnabrücker Bergland
zu beobachten sind. Vorsorgestrategien zur Vermeidung von
Erosionsschäden wie Mulchsaaten, Bodenbedeckung über den Winter und
ähnliches zählen bei den Landwirten hier ohnehin zur guten fachlichen
Praxis. Auf Kritik stoßen nun aber pauschale Vorgaben, die theoretisch
formuliert werden und unabhängig davon, ob Erosionsschäden in der
Vergangenheit tatsächlich festgestellt wurden, bei Nichtbeachtung streng
bestraft werden. Zudem trifft die Landwirte eine gewisse „Sippenhaft“,
da die Erosionsgefährdung nicht für Einzel-, sondern für Referenzflächen
von bis zu 100 ha Größe errechnet wird. Anfragen zu der
Gefährdungseinstufung können die Landwirte an die zuständige Außenstelle
der Landwirtschaftskammer richten.
Besonders kritisch sieht das Landvolk an den EU-Vorgaben, die schon
2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf den Weg gebracht
wurden, das pauschale Pflugverbot zu Reihenkulturen mit einem
Reihenabstand von mehr als 44 cm. Dazu zählen beispielsweise Mais,
Kartoffeln oder Zuckerrüben. Das Bundesgesetz sieht hier kaum Ausnahmen
vor, die zudem wenig praxistauglich sind, aber andere Bodenschäden wie
Verdichtungen fördern. Außerdem wird ein höherer Pflanzenschutzaufwand
beispielsweise gegen Schneckenbefall erzwungen. Die Vorschrift, in
diesen Kulturen alle hundert Meter einen 2,5 Meter breiten Grünstreifen
beim Pflügen auszusparen oder Kartoffeldämme quer zur Hauptwindrichtung
anzulegen, verursacht bei Praktikern nur Kopfschütteln.