Berlin (agrar-PR) -
DBV zur neuen Immissionsschutzverordnung für Kleinfeuerungsanlagen (DBV) In den kommenden Wochen wird der Vorschlag der
Bundesregierung für eine neue Bundes-Immissionsschutzverordnung für kleine und
mittlere Feuerungsanlagen,
die so genannte 1. BImSchV, im Bundesrat beraten. Aus Sicht
des Deutschen Bauernverbandes (DBV) würde die neue 1. BImSchV zwar einige
Verbesserungen,
aber auch gravierende Rückschritte für die Wärmenutzung aus
Biomasse bringen.
Zunächst entspricht es einer langjährigen Forderung des DBV,
dass Getreide und Stroh als Regelbrennstoffe zugelassen werden sollen. Die vorgesehene Einschränkung auf "nicht als
Lebensmittel bestimmtes Getreide" ist aus umweltfachlicher Sicht aber
nicht haltbar, dies sollte großzügiger gefasst werden. Kritisch sieht der DBV
die extrem verschärften Emissionsgrenzwerte für Staub, welche ab 2015 gelten
sollen. Diese sind für Biomasse-Feuerungen so streng gefasst, dass nach Lage
der Dinge kaum praxisreife Anlagen zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur
Verfügung stehen werden. Es droht ein Abwürgen der klimafreundlichen Holz- und
Pellet-Heizungen. Für die Anpassung an neue Emissionsgrenzwerte muss
ausreichend Zeit gegeben werden und die Vorgaben müssen praktisch umsetzbar
sein. Der DBV appelliert an den Bundesrat, die Verordnung diesbezüglich zu
überarbeiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Holzfeuerungen wieder vom
Markt verdrängt werden.
Der Vorschlag des Bundes für die neue 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung
trägt aus Sicht des DBV nicht zur politischen Zielsetzung bei, bis 2020 einen
Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf von 20 Prozent zu
erreichen. Insgesamt werden die Anpassungslasten infolge der Novelle der 1.
BImSchV für die Bevölkerung in den ländlichen Räumen, die relativ häufig feste
Biomasse zur Wärmeerzeugung nutzt (vor allem Holz) wesentlich höher ausfallen
als für die städtische Bevölkerung.