11.11.2011 | 15:15:00 | ID: 11378 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Kein Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte

Bonn (agrar-PR) - Wappenschmidt schreibt an Bundesminister Dr. Norbert Röttgen und an Karl-Josef Laumann.
In diesen Tagen hat der Vorsitzende der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgebervereinigung des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Wolfgang Wappenschmidt aus Korschenbroich-Glehn, seine Besorgnis über die Einführung eines Mindestlohnes oder einer Lohnuntergrenze insbesondere für Saisonarbeitskräfte zum Ausdruck gebracht.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden des CDU-Landesverbandes NRW, Bundesminister Dr. Norbert Röttgen, sowie an den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion NRW und CDA-Vorsitzenden, Karl-Josef Laumann, hat Wappenschmidt deutlich gemacht, dass landwirtschaftliche Unternehmen nur einen Lohn zahlen könnten, der auch erwirtschaftet werden könne.

Gerade beim Anbau von Sonderkulturen werde in hohem Maße händische Arbeit geleistet, so Wappenschmidt in den Schreiben. Daher seien im Feldgemüseanbau die Lohnkosten von hoher Bedeutung und machten häufig über 50 % der Gesamtkosten aus. Bei einer starken Anhebung der Entlohnung für die Saisonarbeitskräfte könne aber die heimische Landwirtschaft gegen die europäische Konkurrenz nicht mehr bestehen.

Der Vorsitzende der landwirtschaftlichen Arbeitgeber im Rheinland hob hervor, dass die Entgelte, die landwirtschaftliche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern mit festen Arbeitskräften zahlten, den derzeit politisch diskutierten Mindestlohn in aller Regel nicht nur erreichten, sondern vielfach sogar deutlich überstiegen. Anders verhalte es sich bei den befristet, meist nur wenige Monate beschäftigten Aushilfen während der saisonalen Arbeitsspitzen, die aus dem benachbarten Ausland, vor allem aus Osteuropa, als Saisonarbeitskräfte tätig werden. Gerade die osteuropäischen Saisonarbeitskräfte profitierten dabei allerdings in hohem Maße von dem günstigen Umrechnungskurs der Euro-Währung und den vergleichsweise geringen Lebenshaltungskosten in ihren Heimatländern.

Zusammenfassend stellte der Arbeitgebervorsitzende Wappenschmidt fest, dass die gegenwärtige politische Debatte um Mindestlöhne oder Lohnuntergrenzen nicht die Sondersituation bei ausländischen Saisonarbeitskräften außer Acht lassen dürfe. Der Anbau von Sonderkulturen müsse kostenmäßig tragbar bleiben. Andernfalls gingen feste Arbeitsplätze in den landwirtschaftlichen Unternehmen selbst, aber ebenso in den vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen verloren. (rlv)
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