Hannover (agrar-PR) - Grenzwerte Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist
unzufrieden mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle der Ersten
Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Anlässlich der
bevorstehenden Befassung des Bundesrats mit der Novelle erklärte der
DBV vergangene Woche, die „extrem verschärften Emissionsgrenzwerte für
Staub“, die ab 2015 gelten sollten, seien für Biomassefeuerungen so
streng gefasst, dass nach Lage der Dinge kaum praxisreife Anlagen zu
wirtschaftlich vertretbaren Kosten zur Verfügung stehen würden. Es
drohe ein Abwürgen der klimafreundlichen Holz- und Pelletheizungen. Für
die Anpassung an neue Emissionsgrenzwerte müsse ausreichend Zeit
gegeben werden und die Vorgaben müssten praktisch umsetzbar sein. Der
DBV appellierte an den Bundesrat, die Verordnung in dieser Richtung zu
überarbeiten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Holzfeuerungen
wieder vom Markt verdrängt würden. Der aktuelle Entwurf trägt aus Sicht
des DBV nicht zur politischen Zielsetzung bei, bis 2020 einen Anteil
der erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf von 20 Prozent zu
erreichen. Insgesamt würden die Anpassungslasten infolge der Novelle
für die Bevölkerung in den ländlichen Räumen, die relativ häufig Holz
nutze, wesentlich höher ausfallen als für die städtische Bevölkerung.
Begrüßt wurde vom DBV hingegen, dass Stroh und Getreide als
Regelbrennstoffe zugelassen werden sollen. Die vorgesehene
Einschränkung auf „nicht als Lebensmittel bestimmtes Getreide“ sei aus
umweltfachlicher Sicht aber nicht haltbar. Dies sollte großzügiger
gefasst werden, forderte der Bauernverband.