02.12.2011 | 11:25:00 | ID: 11569 | Ressort: Landwirtschaft | Agrarpolitik

Verbandsklagerecht NRW: Datenschutz muss auch für Nutztierhalter gegeben sein

Bonn (agrar-PR) - Der Landesdatenschutzbeauftragte NRW ist jetzt gefordert.
Der von der Landesregierung in die parlamentarischen Beratungen eingebrachte Gesetzentwurf über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine hat den Präsidenten des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, veranlasst, sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zu wenden.

Wie der RLV dazu mitteilt, habe Decker in einem gemeinsamen Schreiben mit seinem Kollegen Franz-Josef Möllers aus Westfalen-Lippe den Datenschutzbeauftragten aufgefordert, die mit dem Gesetzentwurf geplanten Informations- und Einsichtsnahmerechte von anerkannten Tierschutzvereinen und damit von privaten Dritten als deren Mitglieder auf die Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu überprüfen. Die beiden Präsidenten machen deutlich, dass sie eine gesetzliche Regelung mit derart weitgehenden Rechten zu Gunsten privater Dritter für einen massiven Datenschutz-Verstoß halten.

Zur Begründung verweisen Decker und Möllers insbesondere darauf, dass die weitreichenden Informations- und Einsichtsnahmerechte zunächst zwar nur anerkannten Tierschutzvereinen zugestanden sind. Deren Mitglieder könnten sich jedoch als Privatpersonen Einblick in zahlreiche personen- und betriebsbezogene Daten und Angaben verschaffen, die im Rahmen eines bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Antragsteller zu seinem Bauvorhaben beizubringen sind.

Dazu zählten etwa Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich der Landbewirtschaftung, zur Feststellung im Hinblick auf Landwirtschaft oder Gewerbe, zur Beschäftigung von familieneigenen oder fremden Arbeits- oder Aushilfskräften, zur Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Unternehmens im Hinblick auf die landbauliche Verwertung des anfallenden organischen Düngers bis hin zur Vermarktung der Erzeugnisse des Betriebes oder eventuell gar zur Finanzierung und deren Sicherung.

„Von all diesen unternehmens- und personenbezogenen Daten könnten bislang allein die staatlichen Behörden Kenntnis erlangen. Infolge der Befassung von anerkannten Tierschutzvereinen in einzelbetrieblichen Genehmigungsverfahren stünden die Unternehmer vor einer völlig ungezügelten Preis- und Weitergabe der Informationen über ihr Bauvorhaben an Jedermann!", kritisieren die Präsidenten. (rlv)
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