Berlin (agrar-PR) -
Rukwied: Freuen uns über das Urteil Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, begrüßt das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart, dass Stalleinbrüche weiterhin als Hausfriedensbruch strafbar bleiben. „Einbruch bleibt Einbruch. Wir freuen uns über diese eindeutige Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart.“
Geltendes Recht zum Schutz der Bauernfamilien hat somit wieder eine Stärkung erfahren. Wir sind dankbar, dass denjenigen, die zur Beschaffung von Videoaufnahmen nachts in Ställe eindringen und strafbaren Hausfriedensbruch begehen, die Grenzen in einem Rechtsstaat deutlich aufgezeigt wurden.