Deutschland (agrar-PR) -
Start der umfassenden Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe In diesen
Wochen startet die bundesweite Landwirtschaftszählung 2010. Sie ermöglicht eine
aktuelle und detaillierte Darstellung des landwirtschaftlichen Sektors. Alle
landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg und Schleswig-Holstein sind
angehalten, Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Situation, ihren Viehbeständen
und zum Pflanzenanbau zu machen, so das Statistikamt Nord.
Eine Landwirtschaftszählung als umfassender
Agrarzensus findet in Deutschland alle zehn Jahre statt. Rechtliche Grundlage
dieser Erhebung ist eine EU-Verordnung, die die Befragung aller
landwirtschaftlichen Betriebe anordnet, sofern diese mindestens fünf Hektar
landwirtschaftlich genutzter Fläche bewirtschaften oder bestimmte
Mindestbestände an Vieh halten beziehungsweise bestimmte Mindestflächen mit
Sonderkulturen (wie beispielsweise Gartenbau- oder Dauerkulturen) bebauen.
Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung
stellen ein belastbares Fundament für politische Entscheidungen in der EU und
in Deutschland dar. Sie ermöglichen es, internationale Berichtspflichten zum
Klimaschutz zu erfüllen und die Auswirkungen agrarpolitischer Maßnahmen richtig
einschätzen zu können. Dies schafft die Voraussetzung zur Entwicklung zukünftiger
Subventionsstrategien für den landwirtschaftlichen Sektor.
Die Erhebung beinhaltet neben den klassischen
Fragen zur wirtschaftlichen Situation (unter anderem zu Arbeitskräften und
Pachtpreisen), zu Viehhaltung und Anbaustrukturen beispielsweise auch solche
zur Berufsbildung der Landwirte und zur Hofnachfolge. Eine Stichprobe von etwa
einem Drittel der Betriebe erhält einen erweiterten Fragebogen, in dem
zusätzlich Angaben zu Bewirtschaftungs- und Produktionsmethoden (zum Beispiel
in Bezug auf die Bodenbewirtschaftung) sowie Stallhaltungs- und Weideverfahren erfragt
werden, um Erkenntnisse über die Beziehung zwischen Landwirtschaft und Umwelt
zu gewinnen. Auch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und außerlandwirtschaftlicher Aktivitäten,
zum Beispiel im Bereich Tourismus oder Direktvermarktung, sind Gegenstand der Befragung
und sollen Aufschluss über den Beitrag der Betriebe zur Entwicklung des
ländlichen Raumes geben.
Um die auskunftspflichtigen Landwirte zu
entlasten, werden so weit wie möglich Daten aus der Verwaltung übernommen, wie
Angaben zu Flächen und Vieh aus dem Integrierten Verwaltungs- und
Kontrollsystem (InVeKoS), Rinderdaten aus dem Herkunftssicherungs- und
Informationssystem für Tiere (HIT), Informationen zur Inanspruchnahme von
Investitionsförderhilfen und Angaben zu Flächen mit gentechnisch veränderten
Kulturen. Darüber hinaus wurden die Erfassungsgrenzen zur Entlastung kleinerer
Betriebe seit der Agrarstrukturerhebung 2007 von zwei auf fünf Hektar
landwirtschaftlich genutzter Fläche angehoben.
In Schleswig-Holstein erfolgt die Befragung
mit Hilfe von Erhebungsbeauftragten der Gemeinden, die den Landwirten die Fragebögen
bringen und ihnen beim Ausfüllen helfend zur Seite stehen. In Hamburg erhalten
die Betriebe ihre Fragebögen auf dem Postweg, flankiert von telefonischer Unterstützung
durch das Statistikamt Nord.
Selbstverständlich werden alle erhobenen Daten
vertraulich behandelt. Sie unterliegen dem Statistikgeheimnis und dürfen
grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden, insbesondere
nicht an die Finanzverwaltung oder an die Stellen, die Fördermittel bewilligen
oder kontrollieren.
Weiterführende Informationen zur
Landwirtschaftzählung finden Sie in den Internet-Angeboten des Statistischen
Bundesamtes und auch des Statistikamtes
Nord.