07.04.2014 | 17:35:00 | ID: 17486 | Ressort: Landwirtschaft | Fischerei

Minister Alexander Bonde: „Das Land unterstützt eine nachhaltige Fischwirtschaft“

Stuttgart (agrar-PR) - Europäischer Fischereifonds bietet Fördermöglichkeiten für Fischereibetriebe und zur Verbesserung der Gewässer für Wanderfische

„Für zukunftsträchtige Investitionen können die baden-württembergischen Berufsfischer und Fischzüchter auch künftig mit Fördermitteln des Landes rechnen. Um die Vielfalt in unseren Gewässern dauerhaft zu gewährleisten, fördern wir zudem Vorhaben zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und -flora“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde am Montag (7. April) in Stuttgart.

 

Das von der Europäischen Kommission genehmigte operationelle Programm Europäischer Fischereifonds (EFF) Bundesrepublik Deutschland ermöglicht die Unterstützung von Investitionen in eine nachhaltige Fischerei. Gefördert werden Investitionen, die zur Umwelt- und Qualitätsverbesserung sowie besseren Arbeitsbedingungen beitragen. „Das können Vorhaben von Aquakulturbetrieben zur Verbesserung ihrer Anlagen sein, aber auch die Modernisierung von Einrichtungen der Fischer oder Investitionen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung“, so Bonde.

 

In der Verarbeitung und Vermarktung beträgt der Zuschusssatz 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Für neue Aquakulturanlagen oder Einrichtungen der Binnenfischer einschließlich Direktvermarktung können bis zu 30 Prozent Zuschuss gewährt werden. Die wesentliche Änderung ab 2014 ist der Wegfall der Prosperitätsregelung. Die Hälfte der Fördermittel kommt aus dem Europäischen Fischereifonds. „Mit der Förderung können auch weiterhin die Lebensräume von Wanderfischen wie beispielsweise Lachsen verbessert werden“, sagte Bonde. Der Fördersatz aus Mitteln des Europäischen Fischereifonds für die Verbesserung der Lebensräume beträgt 50 Prozent. Möglich ist dabei die Unterstützung von Vorhaben öffentlicher Stellen an bestimmten Binnengewässern für die Wiederherstellung oder Verbesserung von Laichgründen und Jungfischlebensräumen. Eine für den Artenschutz wesentliche Fördermöglichkeit ist dabei die Verbesserung der Durchgängigkeit der Wanderwege für Wanderfische. „Die kürzlich veröffentlichte Rote Liste zeigt den Gefährdungsstatus der Fische, Neunaugen und Flusskrebse in Baden-Württemberg. 68 Prozent dieser einheimischen Arten sind in unterschiedlichem Ausmaß gefährdet“, so Bonde abschließend.

 

Hintergrundinformationen:

Die Rote Liste kann gegen eine Gebühr von 7,50 Euro beim Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg unter folgender Adresse bezogen werden: http://lazbw-kurs.de/schriften_neu/de/Fischereiforschungsstelle/Rote-Liste-BW?x77939=60eaf9034c03188a32620c244f1513ca

 

Seit Beginn der Förderperiode im Jahr 2007 konnten Mittel für ein Investitionsvolumen von über 10 Millionen Euro bewilligt werden, und zwar überwiegend für Verbesserungen von Gewässern für Wanderfische sowie Vorhaben von Aquakulturbetrieben.

 

Nähere Informationen zum Förderprogramm für Fischereibetriebe sind im Infodienst Landwirtschaft abrufbar unter folgendem Link: http://www.landwirtschaft-bw.de/pb/site/lel/get/documents/MLR.LEL/PB5Documents/mlr/pdf/f/Flyer_Fischerei_09-10-2012.pdf?attachment=true

 

 

Christa Krause
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