Mainz (agrar-PR) -
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute in zweiter Instanz die Klage eines Winzers gegen die im Weingesetz geregelte Erhebung einer Sondergabe für die nationale Weinwerbung abgewiesen. "Wir freuen uns natürlich sehr, dass nun auch das
Berufungsgericht den Urteilen der Verwaltungsgerichte Koblenz, Neustadt
und Mainz gefolgt ist, die bereits die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe
erstinstanzlich betätigt haben", sagte Monika Reule, Vorstand des
Deutschen Weinfonds, heute im Anschluss an die Urteilsverkündung.
"Die Gegenseite konnte offensichtlich keine neuen Tatsachen und
Beweise anführen, die zu einem anders lautenden Urteil hätten führen
können", so Reule weiter. Vor diesem Hintergrund sei sie zuversichtlich,
die unverändert notwendige Imagearbeit für deutsche Weine im In-und
Ausland im Sinne der gesamten Weinwirtschaft fortsetzen zu
können. Die Produktwerbung einzelner Unternehmen könne die Imagearbeit
nicht ersetzen. Ein positives Image und Interesse für deutsche Weine sei
vielmehr die Basis für den Unternehmenserfolg im Markt. Reule betonte,
dass ohne ein sichtbares Gemeinschaftsmarketing auf regionaler,
nationaler und internationaler Ebene der deutsche Wein bei dem hohen
internationalen Konkurrenzdruck schnell unsichtbar würde.