13.01.2015 | 15:00:00 | ID: 19499 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Bekämpfung des Rinderherpes-Virus BHV1 in Baden-Württemberg geht in die abschließende Phase

Stuttgart (agrar-PR) - Ministerialdirektor Wolfgang Reimer: „Für erfolgreichen Abschluss der BHV1-Sanierung in Baden-Württemberg ist es entscheidend, dass sich die Rinderhalter und Viehhändler an Vorschriften halten“
Die Bekämpfung des BHV1-Virus (Bovines Herpes Virus Typ 1) in den Rinderbeständen in Baden-Württemberg hat im Jahr 2014 weitere große Fortschritte erzielt. „Wir wollen die BHV1-Sanierung bis Ende März 2015 abschließen. Ich appelliere an alle Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber, infizierte Tiere spätestens bis Ende März 2015 aus ihren Beständen zu entfernen. Für den erfolgreichen Abschluss der BHV1-Sanierung in Baden-Württemberg ist es ganz entscheidend, dass sich die Rinderhalter und Viehhändler im Land an die Vorschriften zur BHV1-Bekämpfung halten“, sagte der Amtschef im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ministerialdirektor Wolfgang Reimer am Dienstag (13. Januar) in Stuttgart.

Die Anzahl der BHV1-infizierten Rinder wurde bis Ende 2014 auf circa 500 Tiere in gut 30 Beständen reduziert, so dass es nun möglich ist, den für Mitte 2015 vorgesehenen Abschluss der Sanierungsmaßnahmen auf Ende März 2015 vorzuziehen.

Erst wenn die letzten infizierten Rinder aus den Beständen entfernt sind, kann Baden-Württemberg bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Anerkennung als BHV1-freie Region stellen. Um Nachteile für die Zucht und den Handel mit Rindern zu vermeiden, ist es erforderlich, die Tiergesundheit sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Rinderhalter in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.

Hintergrundinformationen

Um das Ziel der Anerkennung als BHV1-freie Region so bald wie möglich zu erreichen, wird in den kommenden Wochen die baden-württembergische BHV1-Schutzverordnung durch folgende Regelungen geändert:

Entfernung aller BHV1-Reagenten aus den Rinderbeständen bis spätestens zum 31. März 2015

Impfverbot gegen die BHV1-Infektion ab 15. Februar 2015

Einstallungsverbot für Rinder, die nicht aus freien Beständen kommen sowie für Rinder, die gegen BHV1 geimpft worden sind ab 1. April 2015

Tierhaltererklärung beim Verkauf von Rindern aus freien Beständen, in denen Rinder gegen BHV1 geimpft worden sind, dass die abzugebenden Tiere nicht gegen BHV1 geimpft sind ab 1. April 2015

Für die neuen Regelungen wird es in engen Grenzen Ausnahmen geben, soweit sichergestellt ist, dass die BHV1 dadurch nicht weiterverschleppt wird und die Betriebe keine finanziellen Nachteile haben.

Die Maßnahmen, die in den noch nicht freien Rinderbeständen noch durchgeführt werden müssen, werden durch die Beihilferegelungen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützt.

Baden-Württemberg hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, um im gesamten Land diese Rinderseuche zu tilgen. Rinderhalter, in deren Betrieb noch infizierte Tiere stehen, müssen verantwortungsbewusst handeln und zügig die infizierten Rinder abgeben, damit alle Rinderhalter in Baden-Württemberg von der Statusanerkennung durch die EU-Kommission profitieren können. Die Vorteile der BHV1-Sanierung können erst greifen, wenn der letzte Virusträger aus den Ställen entfernt worden ist. (Pd)
Pressemeldung Download: 
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Kernerplatz 10
70029 Stuttgart
Deutschland
Telefon:  +49  0711  126-2355
Fax:  +49  0711  126-2255
E-Mail:  poststelle@mlr.bwl.de
Web:  www.mlr.baden-wuerttemberg.de
>>>  Pressefach


© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.