Schwerin (agrar-PR) - Angesichts des anhaltend hohen Schwarzwildbestandes und der sich
daraus ergebenden zunehmenden Seuchengefahr wurde heute im Rahmen einer
Fachtagung in Ludwigslust ein Maßnahmeplan zur effektiven
Schwarzwildbejagung verabschiedet.
Dieser wurde unterzeichnet vom
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, von Dr. Volker
Böhning, Präsident des Landesjagdverbandes, vom Präsidenten des
Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern Reiner Tietböhl, vom
Vorsitzenden des Arbeitskreises der Jagdgenossenschaften und
Eigenjagden im Bauernverband Hermann Oldemeyer und vom Vorstand der
Landesforstanstalt Sven Blomeyer.
"Erstmals ist es gelungen, dass
sich all jene, für die der hohe Schwarzwildbestand ein Problem ist -
die Bauern, die Jäger und die Jagdpächter bzw. -eigentümer -
zusammengefunden und gemeinsam eine Strategie verabredet haben",
betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus auf der
Fachtagung.
"Trotz intensiver Bejagung und hoher
Streckenergebnisse im vergangenen wie auch im laufenden Jagdjahr hat
der Schwarzwildbestand wegen günstiger Ernährungs- und
Witterungsbedingungen weiter zugenommen. Dadurch haben die Bauern
höhere Wildschäden zu beklagen. Gleichzeitig wächst die Seuchengefahr.
Es ist dringend notwendig, die Jagd auf Schwarzwild effektiver zu
gestalten.. Das liegt nicht allein in der Verantwortung der Jäger. Dazu
brauchen sie die Unterstützung der Bauern und der Grundeigentümer", so
Backhaus.
So enthält der Plan auch Maßnahmen, die seitens des
Ministeriums, der Jäger, der Landwirte und der Grundeigentümer
durchgeführt werden.
Zu den Festlegungen gehört unter anderen:
•
die Einführung eines landesweiten Abschussmelde- und Kontrollsystems
unter stärkerer Einbindung der Schwarzwild-Hegegemeinschaften,
• die Vorgabe von Schwarzwild-Mindestabschusszahlen,
• die revierübergreifende Organisation von Schwarzwildjagden durch die Hegegemeinschaften,
• die Verstärkung der Jagd nach Beendigung der Erntearbeiten in angrenzenden Waldgebieten,
• die strikte Einhaltung des Fütterungsverbotes für Schwarzwild,
* das Anlegen von relativ niedrigen Kulturen oder von Blühstreifen durch die Landwirte
- zur Strukturierung größerer Mais- oder Rapsflächen,
- zwischen besonders gefährdeten Kulturen und Wildeinständen (Wald, Schilf u.ä.),
-
um Feuchtbiotope herum oder an Wasser führenden Gräben entlang, wenn
diese sich innerhalb besonders gefährdeter Kulturen befinden.
Die
Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts können als Bindeglied
zwischen Jäger und Landwirt ebenfalls einen Beitrag zur effektiven
Schwarzwildbejagung leisten, so z.B. durch eine entsprechende
Gestaltung der Jagdpachtverträge, die unkomplizierte Regelungen zur
Jagderlaubnisscheinerteilung, zur Durchführung von Gesellschaftsjagden
zur Wildschadensverhütung beinhaltet.
In Mecklenburg-Vorpommern
wurden im vorletzten Jagdjahr 58,2 Tausend und im letzten Jagdjahr bzw.
75,9 Tausend Wildschweine erlegt. Nach Auffassung von Minister Dr.
Backhaus hat dieses Ergebnis nicht ausgereicht, den Bestandsanstieg
beim Schwarzwild zu stoppen.