10.12.2014 | 18:35:00 | ID: 19302 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Verfahren gegen Straathof führt zur Rechtsklarheit

Magdeburg (agrar-PR) -

Der Beschluss der Veterinärbehörden in Sachsen-Anhalt zum Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen den Geschäftsführer der Straathof Holding wird mit großem Interesse aufgenommen. „Wir wurden aus Sachsen-Anhalt frühzeitig über das Vorgehen der Behörden in Kenntnis gesetzt und hoffen, dass mit dem jetzigen Beschluss und dem nun folgenden Gerichtsverfahren endlich Klarheit und Rechtssicherheit in der Causa Straathof erreicht wird“, kommentierte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, die aktuellen Entwicklungen.

Aufgrund der Einreichung der Klage ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Außerdem bezieht sich der Beschluss lediglich auf eine Person und nicht gegen das Unternehmen. Das heißt auch, dass die Betriebe weiter arbeiten dürfen und es nicht zu weiteren Maßnahmen, wie Bestandsräumungen kommen kann. „Ich hoffe, dass sich die Geschäftspraktiken grundlegend ändern werden und nun nicht nur ein Strohmann gefunden wird, der weiter macht, als wäre nichts geschehen“, so der Minister.

In Mecklenburg-Vorpommern betreibt die Straathof Holding drei Standorte. Diese wurden und werden intensiv durch die zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise überwacht. Insgesamt wurden seit 2011 Bußgelder in Höhe von ca. 163.000 Euro gegen die Straathof Holding durch die Behörden in Mecklenburg-Vorpommern verhängt, darunter auch gegen Tierschutzverstöße. Es sind derzeit auch zwei Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig. „Diese Tierhaltung hat meines Erachtens nichts mehr mit Landwirtschaft zu tun. Wir werden alles daran setzen, dass Missstände weiter aufgedeckt werden und konsequent verfolgt werden. Grundsätzlich muss hinterfragt werden, ob für Tierhaltungen in dieser Größenordnungen das geltende Recht ausreichend ist, um die geforderte angemessene Pflege und Versorgung des Einzeltieres zu jeder Zeit sicher zu stellen. Ich appelliere nochmals an den Bund, die in der Koalitionsvereinbarung geforderte Erarbeitung der Bestandsobergrenzen endlich ernst zu nehmen“, unterstrich Dr. Backhaus.

Die Vorwürfe der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, einer suggerierten Unterstützung der Straathof Holding durch die Landesregierung wird entschieden zurückgewiesen. „Der Bau einer Anlage bedeutet doch nicht gleich, dass es dort zwangsläufig zu Tierschutzverletzungen kommt. Das hängt doch immer nur von handelnden Personen ab und hier gibt es bei Straathof deutliche Fehler. Richtig ist vielmehr, dass ich der Landgesellschaft 2012 empfahl, solche Unternehmen nicht mehr zu betreuen. Alles andere ist wieder nur eine verzehrte Darstellung der Grünen“, so der Minister. (regierung-mv)

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