26.02.2024 | 19:25:00 | ID: 38895 | Ressort: Umwelt | Umweltpolitik

Wir können den Artenverlust in Europa stoppen – aber dafür brauchen wir die Naturwiederherstellungsverordnung

Mainz / Kiel (agrar-PR) - Schleswig-Holsteins Umweltminister und Vorsitzender der Energieministerkonferenz Tobias Goldschmidt und die rheinland-pfälzische Umweltministerin und Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) Katrin Eder fordern, an der Natur verursachte Schäden zu beheben. Beide setzen sich für eine rasche Verabschiedung der Wiederherstellungsverordnung (EU Nature Restoration Law) im Europäischen Parlament ein.

„Eine intakte Natur sichert unsere Lebensgrundlagen. Dennoch ist ein Großteil der Natur in Europa bereits zerstört. Viele natürliche Lebensräume von Pflanzen und Tieren sind massiv beschädigt, womit viele der darin lebenden Arten vom Aussterben bedroht sind. Eine artenreiche und gesunde Natur kann den Menschen besser vor den Herausforderungen des Klimawandels schützen, etwa beim natürlichen Wasserrückhalt. Die Pläne der EU zur Wiederherstellung der Natur sind deshalb ein zentraler Schlüssel, um den Biodiversitätsverlust in Europa zu stoppen. Jetzt muss der Bund sich positionieren und die fachliche und rechtliche Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung zentral in die Hand nehmen“, erklärten die rheinland-pfälzische Umweltministerin Katrin Eder, die im Jahr 2024 auch als Vorsitzende der Umweltministerkonferenz (UMK) amtiert, und Schleswig-Holsteins Umweltminister Tobias Goldschmidt, der in diesem Jahr den Vorsitz der Energieministerkonferenz (EnMK) innehat.

Ziel der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur ist es unter anderem, auf 20 Prozent der geschädigten Ökosysteme in Europa bis 2030 effektive Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen. Auf diese Weise will die EU-Kommission auch Europas Verpflichtungen aus der Biodiversitätskonferenz 2022 in Montreal erfüllen. Goldschmidt und Eder sehen den Vorschlag der EU als Chance, dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzutreten, Ökosysteme widerstandsfähiger zu machen und den natürlichen Klimaschutz zu stärken. Sie fordern daher eine rasche Verabschiedung des Entwurfs zur Wiederherstellungsverordnung im Europäischen Parlament und eine zügige Umsetzung der notwendigen Ziele zum Schutz unserer Lebensgrundlage.

„Fragile und zerstörte Lebensräume wirken sich verheerend auf unsere heimische Landwirtschaft sowie das Klima aus. Landwirtschaft und Schutz der Ökosysteme können Hand in Hand gehen und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist die wesentliche Aufgabe unserer Generation und auch die Grundlage für eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft. Ich sehe den fortschreitenden Rückgang intakter Ökosysteme in der EU mit großer Sorge. Über 80 Prozent der natürlichen Lebensräume wie Wälder und Moore sind in einem schlechten Zustand. In der EU sind außerdem bereits zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem schlechten Zustand. Wir brauchen jetzt klare Regelungen für einen besseren Schutz von Natur und Umwelt für Europa“, erläuterte Umweltministerin Katrin Eder.

„Bei uns im Norden zeigt sich, wie brenzlig die Lage für die Natur ist – auch die Ökosysteme unserer weiten Offenlandschaften und unserer zwei Meere stehen unter hohem Nutzungsdruck des Menschen.  Die Biotope sind zerschnitten von Straßen, die meisten Moore entwässert, die Artenvielfalt leidet unter der intensiven Landwirtschaft. Und die Ostsee ist hoch belastet durch zu viele Nährstoffe, sauerstofffreie Todeszonen dehnen sich aus, die Bestände von Dorsch und Hering sind bereits zusammengebrochen, Schweinswale sind gefährdet. Diese Naturwiederherstellungsverordnung ist eine wahre Chance, um die wichtigen Biotope an Land und im Meer wieder zum Leben zu erwecken. Wir sollten sie ergreifen, bevor noch mehr Arten verschwinden. Davon profitieren auch wir Menschen – denn wir brauchen eine gesunde Natur zum Leben“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt.

Die Umweltministerkonferenz im Dezember 2023 hat bereits verdeutlicht, dass die EU-Verordnung eine große Chance für die Vielfalt des Lebens in Europa bedeutet. Die Konferenz hat klargemacht, dass sie in der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur die Möglichkeit sieht, dem aktuellen Verlust der biologischen Vielfalt entgegenzutreten, Ökosysteme widerstandsfähiger zu gestalten und den natürlichen Klimaschutz zu stärken. Dies haben elf amtierende Landesumweltministerinnen und -minister in einem Schreiben vom 9. Februar 2024 an die deutschen Mitglieder im Europäischen Parlament noch einmal hervorgehoben und sich für die Verabschiedung des Verordnungsentwurfs im Europäischen Parlament ausgesprochen. 

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