Berlin (agrar-PR) - Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner
hat den Start der Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V.
(söp) begrüßt und die Fluggesellschaften aufgefordert, sich zu
beteiligen: "Die neuen Fahrgastrechte sind für die Verbraucher nur dann
von Nutzen, wenn sie auch durchgesetzt werden können. Hier leistet
Schlichtung schnelle unbürokratische Hilfe. Ich fordere die
Fluggesellschaften auf, sich an der Schlichtungsstelle zu beteiligen,
denn wir wissen, dass es im Flugverkehr mehr Beschwerden gibt als im
Eisenbahnverkehr."
Die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr e.V. ist
Nachfolger der Schlichtungsstelle Mobilität. Die Schlichtungsstelle
Mobilität wurde vom Bundesverbraucherschutzministerium finanziert. Ziel
war es, die außergerichtliche Streitbeilegung im Verkehrsbereich zu
etablieren und langfristig in die Trägerschaft der Verkehrsunternehmen
zu überführen. "Das ist mit der neuen Schlichtungsstelle erreicht", so
Aigner. "Damit wurde ein zentrales Anliegen des
Bundesverbraucherschutzministeriums verwirklicht."
Die gegenwärtig von neun Eisenbahnunternehmen getragene und
finanzierte Einrichtung der söp wird bei Streitigkeiten zwischen Kunden
und Verkehrsunternehmen vermitteln, wenn die vorangegangene Beschwerde
für den Kunden kein befriedigendes Ergebnis erzielt hat. Vorbild der
neuen Schlichtungsstelle ist der Versicherungsombudsmann e.V., der seit
Jahren erfolgreiche Schlichtungsarbeit leistet und ein hohes Ansehen
sowohl bei den Verbrauchern als auch bei den Versicherungsunternehmen
genießt.
Die Deutsche Bahn AG hat es übernommen, eine unternehmensfinanzierte
Schlichtungsstelle aufzubauen. Ziel ist es, eine
verkehrsträgerübergreifende Stelle zu errichten. Bisher konnten sich
die deutschen Fluggesellschaften jedoch noch nicht zu einer Mitarbeit
entschließen.
Das war auch schon bei der Schlichtungsstelle Mobilität so. Im
Koalitionsvertrag heißt es deshalb, dass die Einrichtung einer
unabhängigen, übergreifenden Schlichtungsstelle für die Verkehrsträger
Bus, Bahn, Flug und Schiff gesetzlich verankert wird.
Bundesministerin Aigner appellierte an die Fluggesellschaften:
"Beteiligen Sie sich freiwillig an dem Schlichtungsverfahren. Ich gehe
davon aus, dass das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu
den Rechten von Fluggästen mit drei oder mehr Stunden Verspätung zu
einem Anstieg entsprechender Klagen führen wird. Schlichtung ist
kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren und zudem mit einer höheren
Kundenzufriedenheit und dem Imagegewinn für Ihr Unternehmen verbunden."
Die söp ist unter der Internetadresse
www.soep-online.de zu erreichen.