Berlin (agrar-PR) -
„Unseriöse Werbeanrufer werden es in Zukunft sehr schwer haben!“ Mit diesen Worten begrüßte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner das Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebesformen am 4. August 2009. Das Gesetz, für das sich das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz schon seit langem eingesetzt hat,
verbessert deutlich den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor
lästigen Telefonanrufen und untergeschobenen Verträgen. „Unseriöse
Firmen haben sich immer wieder über bestehende Verbote hinweggesetzt.
Damit soll jetzt Schluss sein. Wer geltendes Recht missachtet, darf
nicht belohnt werden,“ so Aigner.
Ab heute sind Werbeanrufe nur noch dann zulässig, wenn der Verbraucher
vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Zudem gilt ein Verbot der
Rufnummernunterdrückung. Verbraucher, die ohne Angabe der Rufnummer
einen Werbeanruf erhalten, sollten die Adresse des Anrufers erfragen
und diese der Bundesnetzagentur mitteilen. Allgemein nehmen die
Verbraucherzentralen die Interessen der Verbraucher bei unerlaubten
Werbeanrufen wahr. Verstöße gegen die Verbote werden mit empfindlichen
Bußgeldern bewehrt.
Auch in dem Ausbau des Widerrufsrechts sieht die Bundesministerin einen
wichtigen Schutz der Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen.
„Verbraucher werden künftig mehr Möglichkeiten haben, sich von voreilig
am Telefon geschlossenen Verträgen zu lösen“, so Aigner weiter.
Auch der gängigen Praxis unlauterer Telefondienstleitungsanbieter,
Gas- oder Elektrizitätsversorger, bestehende Vertragsverhältnisse von
Verbrauchern mit anderen Dienstleistungsanbietern ohne Berechtigung zu
kündigen, soll entgegengewirkt werden. Ab morgen kann ein neuer
Anbieter einen bestehenden Vertrag nur dann auflösen, wenn er
schriftlich nachweisen kann, dass der Verbraucher zugestimmt hat.
„Ingesamt wurde mit dem Gesetz ein sachgerechter Interessenausgleich
geschaffen“, sagte die Bundesverbraucherministerin. „Für seriöse
Unternehmen und Verbraucher bleibt die Möglichkeit erhalten, Verträge
per Telefon rasch und problemlos zu schließen; illegalen Auswüchsen
wird jedoch ein Riegel vorgeschoben.“