Frankfurt (agrar-PR) - Jutta Gelbrich, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen und der
hessi-sche Verbraucherschutzstaatssekretär Mark Weinmeister haben
Bun-desverbraucherschutzministerin Ilse Aigner aufgefordert, sich für
schär-fere Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung
einzuset-zen. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften reichten nicht
aus, um Verbraucher wirksam vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen
und den Abschluss von ungewollten Verträgen zu verhindern, erklärten
Gelbrich und Weinmeister am Mittwoch in Frankfurt. Dort stellte die
Verbraucherzentrale Hessen die Zwischenergebnisse einer von den
Verbraucherzentralen bundesweit durchgeführten Umfrage vor. Mit der
Verbraucherbefragung wird die Wirksamkeit der im August 2009 in Kraft
getretenen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung unerlaubter
Telefonwer-bung überprüft.
Seitdem müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche
Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe
von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen
seither nicht gestat-tet, ihre Rufnummern zu unterdrücken. Firmen, die
das nicht beachten, müs-sen mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 10.000
Euro rechnen. Trotz dieser Re-gelungen erhält die Verbraucherzentrale
Hessen weiterhin zahlreiche Be-schwerden, in denen sich Verbraucher
über die verbotenen Telefonanrufe be-klagen.
Von 1.830 befragten Verbrauchern aus Hessen haben 95,8 Prozent der
Be-fragten vorab keine Zustimmung zu einem Werbeanruf erteilt. 47,5
Prozent wurde beim Anruf ein Vertrag untergeschoben. 24,3 Prozent der
Angerufenen sollten eine kostenpflichtige Nummer zurückrufen. Bei den
meisten Anrufen, die die Hessen erhielten, drehte es sich laut Gelbrich
um Werbung für Ge-winnspiele und Lotteriedienstleistungen (69%).16,3%
der hessischen Teil-nehmer erhielten einen Anruf von Energieversorgern,
Telefon- und Internet-dienstleistern, einem Zeitschriftenvertrieb oder
einem Dienstleister für Bank- und Finanzprodukte.
„Ganz offensichtlich haben die gesetzlichen Neuregelungen nicht das
ge-wünschte Ergebnis gebracht. Es kann nicht sein, dass Verbraucher
trotz eines gesetzlichen Verbotes Werbeanrufe erhalten und sich
hinterher gegen unter-geschobene Verträge zur Wehr setzen müssen.
Verbotene Telefonwerbung darf sich nicht länger lohnen“, erklärte
Gelbrich.
„Der Verbraucher muss vor diesen Praktiken wirksam geschützt
werden“, sag-te Weinmeister. Gemeinsam mit Gelbrich forderte er, dass
solcherart am Tele-fon geschlossene Verträge von Verbrauchern
schriftlich bestätigt werden müssen. Die Hessische Landesregierung habe
sich laut Weinmeister bereits im Jahr 2008 im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens für die schriftliche Bestätigungslösung
ausgesprochen. Der Bundestag sei seinerzeit aber nicht gefolgt.
Weinmeister forderte zudem höhere Bußgeldstrafen für die Unter-nehmen.
„Die derzeitige Höchstgrenze von 50.000 Euro ist zu niedrig, um
un-erlaubte Telefonanrufe wirksam zu unterbinden. Unternehmen lassen
sich da-von nicht abschrecken, ihre betrügerischen Methoden
fortzusetzen“, sagte Weinmeister. Hier müssten höhere Sanktionen
angedroht werden.
„Auch wir fordern höhere Bußgelder, vor allem für Werbeanrufe aus
Anrufau-tomaten und über predektive Dialer“, stimmt Gelbrich zu. „Aber
wir wissen, dass dies allein immer noch nicht ausreicht, um schwarze
Schafen wirksam abzuwehren. Der Aufwand, solche Anrufe zu dokumentieren
und zur Rechts-verfolgung weiterzugeben, ist vielen Verbrauchern viel
zu hoch“, bekräftigte Gelbrich die langjährige Forderung der
Verbraucherzentralen nach einer ge-setzlichen Regelung zur
Unwirksamkeit von Verträgen bei unerlaubter Tele-fonwerbung. „Nur das
ist wirksamer Verbraucherschutz“, betonte sie. Bei der ersten
Gesetzes-Novellierung sei es den Verbraucherzentralen nicht gelun-gen,
dies durchzusetzen.