Recklinghausen (agrar-PR) -
…sind einige Einreisebestimmungen zu beachten Sommerzeit ist Reisezeit – und so mancher Urlauber möchte gern den
netten Hund oder die zutrauliche, aber abgemagerte Katze aus dem meist
südlichen Urlaubsland einfach mitnehmen. Oft endet die Reise dann aber
am Flughafen in Deutschland - wegen mangelhaftem oder fehlendem
Tollwutimpfschutz.
Die Tollwutimpfung ist gesetzlich vorgeschrieben, da Tollwut
eine auf Menschen und Tiere übertragbare Krankheit ist, die immer
tödlich endet. In vielen Urlaubsländern wie zum Beispiel Kroatien oder
Ungarn ist die Tollwut noch weitverbreitet und die Gefahr der
Verschleppung durch ungeimpfte Heimtiere daher groß.
Darüber hinaus ist bei der Einreise aus vielen Ländern, in denen das
Tollwutrisiko als besonders hoch eingeschätzt wird wie z. B. der
Türkei, ergänzend zur Tollwutimpfung eine Blutuntersuchung mit Nachweis
des Impfschutzes vorgeschrieben.
Kann kein wirksamer Tollwutimpfschutz nachgewiesen werden, sind die
verantwortlichen Tierärzte am Flughafen gezwungen die Tiere in
Gewahrsam zu nehmen und schlimmstenfalls mehrere Monate unter
Quarantäne zu stellen.
Die Quarantäne, die in speziell geeigneten Tierheimen durchgeführt
werden muss, bedeutet, dass das Tier über einen langen Zeitraum keinen
Kontakt zu Artgenossen und seinem Besitzer haben kann. Das sollte
allein schon dem Tier zuliebe dringend vermieden werden. Außerdem
entstehen durch die Quarantäne Kosten, die der Tierbesitzer tragen muss
und die sich über mehr als 1000€ belaufen können.
Das LANUV NRW appelliert daher an Tierfreunde: Wenn Sie ein Tier
aus dem Ausland nach Deutschland mitnehmen möchten, informieren Sie
sich vorher, ob alle Bestimmungen zur Einreise erfüllt sind. So
vermeiden Sie böse Überraschungen.
Achtung: Das Begleiten von Hunden oder Katzen als sogenannte
Flugpaten für Tierschutzorganisationen fällt unter die strengen
Regelungen für den Tierhandel, da nicht das eigene Tier begleitet wird.
Beim Tierhandel müssen noch umfangreichere Auflagen erfüllt werden, u.
a. muss zusätzlich eine Gesundheitsbescheinigung eines amtlichen
Tierarztes mitgeführt werden. Wenn Reisende gebeten werden, ein Tier
als Flugpate zu begleiten, sollten sie kritisch prüfen, ob das Tier bei
Ankunft in Nordrhein- Westfalen alle Einreisebestimmungen erfüllt. Denn
der Flugpate ist verantwortlich.
Übrigens: Auch in deutschen Tierheimen warten viele Hunde und
Katzen dringend auf ein neues zu Hause! Außerdem sind diese Tiere
bereits geimpft, gechipt und in der Regel kastriert.