17.05.2017 | 20:15:00 | ID: 24070 | Ressort: Landwirtschaft | Tier

Geflügelpest abgeklungen: Stallpflicht für Geflügel kann zum Wochenende vollständig aufgehoben werden – Geflügelausstellungen sind wieder erlaubt

Kiel (agrar-PR) - Damit kann Geflügel im gesamten Land wieder ins Freie. Zudem sind Ausstellungen und Märkte mit Geflügel von Samstag an wieder möglich.

„Die Geflügelpest ist überstanden. Wir hatten seit Mitte April keine amtlichen Feststellungen von Geflügelpest mehr bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein. Der Frühjahrsvogelzug ist weitestgehend abgeschlossen.

Das Risiko ist für das gesamte Land nun als gering anzusehen. Die üblichen Vorsorgemaßnahmen gelten (aus Vorsicht) aber weiter“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck heute (17. Mai 2017). Er betonte: „Der langanhaltende Seuchenzug war eine große Belastung für alle Beteiligten. Für das Verständnis und die Ausdauer aller möchte ich mich noch einmal bedanken.“

Zuletzt war die Stallpflicht nur noch auf Teile der Kreise Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Segeberg sowie der Stadt Lübeck beschränkt. Dort gab es die letzten Nachweise von Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein. Außerdem war der Kreis Stormarn durch den Fall im Kreis Segeberg betroffen. Die letzte amtliche Feststellung von Geflügelpest im Kreis Segeberg vom 19. April liegt zum Ende der Woche mehr als dreißig Tage zurück; entsprechend wird das Restriktionsgebiet aufgehoben.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bewertet in seiner Risikoeinschätzung vom 2. Mai 2017 das Risiko für Gebiete, in denen es längere Zeit keine Nachweise von Geflügelpest in der Wildvogelpopulation gab und in denen keine Wasservogelansammlungen beobachtet werden, als gering. Damit ist für alle Gebiete das Risiko als nur noch gering einzustufen. Auch bundesweit gab es zuletzt nur noch vereinzelte Geflügelpest-Nachweise.

Die nach der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen, die das Risiko eines Eintrags des Erregers in Geflügelhaltungen minimieren sollen, sind allerdings zur Vorsorge weiterhin einzuhalten. Die Tiere dürfen ausschließlich im Stall oder unter einem Dach gefüttert werden, damit Wildvögel keinen Zugang zu den Futterstellen haben.

Futterreste sind zu vermeiden bzw. unverzüglich zu beseitigen. Ein Tränken erfolgt ebenfalls geschützt vor Wildvögeln. Das Tränkwasser hat Trinkwasserqualität und wird keinem natürlichen Oberflächenwasser entnommen.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, werden gemäß Geflügelpest-Verordnung für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt. Erhöhte Tierverluste sind dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Hinweis:

Der Zeitpunkt der Aufhebung der Stallpflicht und der Aufhebung des Verbots von Geflügelausstellungen und -märkten werden von den Kreisen festgelegt.

Umfangreiche Informationen zum Geschehen im Land sind auf der Seite des Landesportals zu finden (www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest), sie werden regelmäßig aktualisiert.

Die Risikoeinschätzung des FLI und die Karte mit der Verbreitung der Geflügelpest finden Sie unter diesen Links: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/karten-zur-klassischen-gefluegelpest/ (melur-sh)
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